Gurlitt-Erbstreit wieder offen
10. Juli 2015Eine Cousine des im Mai 2014 verstorbenen Kunstsammlers erhebt Ansprüche auf das Erbe, das auch Raubkunst aus dem Besitz jüdischer Sammler enthält. Cornelius Gurlitt hatte die Kunstwerke testamentarisch dem Kunstmuseum Bern vermacht. Erst im März lehnte das Amtsgericht München den Antrag der Cousine auf einen Erbschein ab. Die Begründung: Das Testament mit dem Kunstmuseum Bern als Alleinerben sei wirksam. Doch die Cousine widersprach. So hat das Oberlandesgericht nun einen Psychiater beauftragt, der klären soll, ob Gurlitt bei der Erstellung seines Testaments überhaupt testierfähig war.
Schon einmal hatte ein Psychiater posthum diese Frage untersucht. Helmut Hausner, Chefarzt am Zentrum für Psychatrie der Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Universität Regensburg, attestierte bereits im November 2014: "Gurlitt hat unter paranoiden Wahnideen gelitten. Er war nicht in der Lage, ein solches Testament zu verfassen."
Verwandte können wieder hoffen
Das Gutachten werde nicht vor Oktober fertig sein, teilte das Gericht mit. Erst dann dürfte sich der Erbstreit entscheiden. So lange muss das Kunstmuseum Bern um seine Erbschaft bangen. Die Verwandten Gurlitts können indes wieder hoffen.
Cornelius Gurlitt war der Sohn von Adolf Hitlers Kunsthändler Hildebrand Gurlitt. In seiner Münchener Wohnung und seinem Haus in Salzburg war die Sammlung von mehr als 1500 Bildern im Frühjahr 2012 überraschend aufgetaucht. Danach entbrannte eine Debatte um Nazi-Raubkunst. Erste Gemälde aus der Sammlung wurden inzwischen an die Erben der jüdischen Eigentümer zurückgegeben.
sd/nf (dpa)