Gutachter: Gurlitt-Testament ungültig
17. November 2014Es könnte alles so einfach sein: Kurz vor seinem Tod vermachte der betagte Sohn des Kunstsammlers Hildebrand Gurlitt seinen beschlagnahmten Kunstschatz einem Schweizer Museum. Die aus hunderten Gemälden und Zeichnungen, darunter Raubkunst aus dem Besitz jüdischer Sammler, bestehenden Werke würden in ein neutrales Land gehen.
Die der "Entarteten Kunst" zugehörigen Werke kämen als Dauerleihgabe an deutsche Museen. Die deutsche Taskforce unter Leitung der Juristin Ingeborg Berggreen-Merkel könnte ihre Provenzienzforschung fortsetzen. Wohin sonst mit dem milliardenschweren Fund, der - für Deutschland peinliche - Fragen aufwarf, etwa nach Herkunft, nach juristischem Umgang und Verbleib der Kunstwerke. Alles schien bestens geregelt, die politisch heikle Kuh vom Eis. Bis die Beteiligten an diesem Montag die Süddeutsche Zeitung (SZ) aufschlugen.
Das Blatt macht publik: Ein psychiatrisch-juristisches Gutachten legt den Schluss nahe: Gurlitts Testament war ungültig. Helmut Hausner, Chefarzt im Zentrum für Psychiatrie in Cham und promovierter Jurist, verfasste die 48-seitige Einschätzung. Darin attestiert er Cornelius Gurlitt, an "paranoidem Wahn" gelitten zu haben. Wegen dieser psychischen Erkrankung sei Gurlitts "Freiheit der Willensbildung" beim Abfassen seines Testaments "aufgehoben" gewesen.
Übergangene Erben beauftragten Gutachten
Bereits seit den 1960er Jahren soll sich Gurlitt von Nazis verfolgt gefühlt haben. Er habe ein Komplott befürchtet, das ihm die vom Vater geerbten Bilder wegnehmen wolle. Hausner beruft sich laut SZ auf Dokumente und Briefe. Das Gutachten habe der Anwalt Wolfgang Seybold in Auftrag gegeben, der Teile der Familie des verstorbenen Kunstsammlers vertritt. Die gesetzlichen Erben waren in dem Testament übergangen worden. Allerdings wollen sie weder einen Erbschein beantragen noch das Erbe anfechten.
Offenbar will auch das Berner Kunstmuseum keinen Erbschein beantragen, wie die SZ unter Berufung auf den Nachlassverwalter berichtet. "Ohne diesen Erbscheinsantrag gibt es im Fall eines notariell beglaubigten Testaments für das Gericht keine Veranlassung, die Testierfähigkeit des Verstorbenen zu prüfen", schreibt das Blatt. Gurlitt hatte seinen Besitz dem Kunstmuseum Bern vermacht - darunter mehr als 1500 Kunstwerke aus seiner Wohnung in München-Schwabing und aus seinem Haus in Salzburg. Das Kunstmuseum Bern will am 26. November bekanntgeben, ob es die Erbschaft antritt.
Cornelius Gurlitt starb am 6. Mai dieses Jahres. Indessen "wird es täglich wahrscheinlicher" , resümiert die Süddeutsche Zeitung, "dass das Gutachten, das dem Betreuungs- und dem Nachlassgericht sowie dem Nachlasspfleger vorliegt, in den Akten verstaubt".