Gerichtliche Verfügung gegen AfD-Mann Maier
10. Januar 2018Danach darf Jens Maier (Artikelbild) seine Äußerung, die sich auf Noah Becker bezogen hatte, nicht wiederholen. Bei Zuwiderhandlung droht dem AfD-Politiker ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, wie es in dem Beschluss heißt.
Gegen die Verfügung kann Maier Rechtsmittel einlegen. Diese haben jedoch keine aufschiebende Wirkung. "Solange ein Gericht nicht etwas anderes entscheidet, bleibt die Verfügung wirksam", sagte der Berliner Anwalt Christian-Oliver Moser, der Noah Becker vertritt.
Über den Twitter-Account des sächsischen Abgeordneten war Anfang Januar der Satz veröffentlicht worden: "Dem kleinen Halbneger scheint einfach zu wenig Beachtung geschenkt worden zu sein, anders lässt sich sein Verhalten nicht erklären." Der Kommentar wurde später gelöscht.
Ein Mitarbeiter soll es gewesen sein
Maier erklärte, nicht er selbst, sondern ein Mitarbeiter habe die Zeilen verfasst. Diesem habe er eine Abmahnung erteilt. Bei Becker wolle er sich entschuldigen. Es handele sich um eine "Panne". Anwalt Moser erklärte allerdings: "Bisher hat sich Maier überhaupt nicht bei uns gemeldet - weder entschuldigt noch eine Unterlassungserklärung abgegeben."
Neben dem Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung hatte Noah Becker vergangene Woche "wegen aller hier in Betracht kommender Delikte" Strafanzeige erstattet sowie Strafantrag gestellt. Bislang prüfe die Berliner Staatsanwaltschaft, ob ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, teilte der Sprecher der Behörde mit.
Der Kommentar des sächsischen Abgeordneten hatte sich auf ein Interview bezogen, in dem der 23-jährige Sohn der Tennis-Legende erklärt, Berlin sei im Vergleich zu London oder Paris eine "weiße Stadt", er selbst sei wegen seiner braunen Hautfarbe attackiert worden.
Nicht die erste Entgleisung
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Maier war in der Vergangenheit wiederholt negativ aufgefallen. Bis zu seinem Einzug in den Bundestag war er am Landgericht Dresden als Richter tätig. Im vergangenen Sommer sprach das Landgericht gegen Maier einen Verweis aus und entzog ihm einen Teil seiner Zuständigkeiten, weil er mit seinen politischen Äußerungen auf Facebook und auf einer AfD-Veranstaltung "dem Ansehen der Justiz allgemein und dem Landgericht Dresden im Besonderen Schaden zugefügt" habe.
haz/gri (dpa, epd)