Harvey Weinstein legt Einspruch ein
6. April 2021Vor über einem Jahr wurde Harvey Weinstein, einst einer der mächtigsten Film-Produzenten Hollywoods, wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung zu 23 Jahren Haft verurteilt. Am Montag (5.4.2021) hat das Verteidigerteam des 69-Jährigen beim Verfassungsgericht des Bundesstaates New York Einspruch dagegen eingereicht. Im gerichtlichen Schreiben heißt es: "Herrn Weinstein wurde sein verfassungsmäßiges Recht verweigert, in einer fairen und unparteiischen Jury vor Gericht gestellt zu werden."
Die Anwälte wiesen zur Begründung auf einen vermeintlich parteiischen Geschworenen hin, beschuldigten außerdem den Richter James Burke, voreingenommen gewesen zu sein und beklagten darüber hinaus die Einflussnahme durch die "reißerische mediale Berichterstattung" im Fall ihres Mandanten. Insgesamt greifen die Verteidiger den Schuldspruch aus dem vergangenen Jahr in sieben Punkten an.
Ein "Wendepunkt" im Umgang mit Opfern sexueller Gewalt
Die Verurteilung von Weinstein im vergangenen Jahr markiert einen Meilenstein der Rechtsgeschichte. In dem aufsehenerregenden Fall, durch den die feministische "MeToo"-Bewegung maßgeblich mit ausgelöst wurde, hatten die Geschworenen den Zeugenaussagen von mehreren Frauen entgegen Weinsteins Unschuldsbeteuerungen und trotz des Mangels an Beweisen geglaubt. Selbst die Vereinten Nationen sprachen von einem "Wendepunkt" im Umgang mit Opfern sexueller Gewalt. Weinstein sitzt seine Strafe derzeit in einem Gefängnis im Bundesstaat New York ab.
cle/suc (dpa, AFP)