Hohe Haftstrafen im Al-Kaida-Prozess
13. November 2014Im Düsseldorfer Al-Kaida-Prozess sind die vier Angeklagten zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Der Staatsschutzsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts verurteilte die Männer zu viereinhalb bis neun Jahren Haft. Der Hauptangeklagte Abdeladim El-K. (33) (Artikelbild) bekam wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und der Vorbereitung einer staatsgefährdeten Straftat neun Jahre Haft. Jamil S. (34) wurde zu sieben Jahren, Amid C. (23) zu fünfeinhalb Jahren und Halil S. (30) zu viereinhalb Jahren verurteilt.
Die sogenannte Düsseldorfer Zelle soll das Ziel gehabt haben, im Auftrag der islamistischen Terrorgruppe in Deutschland tödliche Anschläge zu verüben. Die Angeklagten waren 2011 in Düsseldorf und Bochum festgenommen worden. Zuvor war die Wohngemeinschaft der jungen Muslime in der Nähe der Düsseldorfer Universität rund um die Uhr observiert worden. Als die Aktivitäten in der Wohnung auf den Bau einer Bombe hindeuteten, schlugen die Ermittler zu.
Geplante Anschläge
Die Anklage lautete auf Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung. Die Richter hatten in dem Mammutverfahren mehr als zwei Jahre lang an 162 Tagen verhandelt. Die Bundesanwaltschaft warf den Angeklagten vor, im Auftrag der Al-Kaida-Führung eine Serie von spektakulären Splitterbombenanschlägen geplant zu haben. Damit habe das islamistische Terrornetzwerk 2011 dem eigenen Niedergang begegnen wollen. Ein konkretes Anschlagsziel habe noch nicht festgestanden.
Die Bundesanwaltschaft hatte deshalb neuneinhalb Jahre Haft für den Hauptangeklagten Abdeladim El-K. gefordert. Sie hält ihn für den bislang ranghöchsten Al-Kaida-Terroristen vor einem deutschen Gericht. Sein Ziel sei es nach seinen eigenen Worten gewesen, Menschen "zu schlachten". Für die anderen drei Angeklagten hatte die Bundesanwaltschaft Haftstrafen zwischen sechs und acht Jahren gefordert. Die Verteidiger hatten für den Hauptangeklagten maximal sieben Jahre Gefängnis beantragt, für einen weiteren eine Strafe unter drei Jahren sowie zwei Freisprüche.
det/sti (dpa, afp, rtr)