Urteil: Identitäre Bewegung ist "rechtsextrem"
23. Juni 2020Die "Identitäre Bewegung" ist nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin zu Recht im Verfassungsschutzbericht 2019 als "gesichert rechtsextrem" eingestuft worden. Das Bundesinnenministerium dürfe mit dem Urteil die Öffentlichkeit über die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichteten Bestrebungen und Tätigkeiten unterrichten, befand das Gericht in einer in Berlin veröffentlichten Eilentscheidung.
Den Antrag der "Identitären Bewegung" auf Unterlassung der entsprechenden Einstufung im Verfassungsschutzbericht 2019 wies das Gericht damit zurück. Ihre zentrale Forderung nach dem Erhalt der ethnokulturellen Identität verstoße gegen die Menschenwürde, hieß es zur Begründung. Dies werde deutlich an einer behaupteten und massiv kritisierten "Heterogenisierung von Gesellschaften durch fremdkulturelle Einwanderung".
Verbale Attacken und Diffamierung
Denn damit würden einzelne Menschen oder Gruppen "wie Menschen zweiter Klasse" behandelt, führte das Verwaltungsgericht aus. Auch sei die Politik der "Identitären Bewegung" auf den Erhalt der ethnischen "Reinheit" aller Völker gerichtet. Die Gruppierung verletze auch deshalb die Menschenwürde, weil sie kontinuierlich gegen Ausländer vor allem muslimischen Glaubens "verbal agiere und diese Personen pauschal diffamiere und verächtlich" mache. In Deutschland wird die Gruppe seit 2016 bundesweit vom Verfassungsschutz beobachtet.
Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
Vorstellung des Berichts verschoben
Eigentlich wollte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) den Verfassungsschutzbericht für 2019 gemeinsam mit Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang an diesem Dienstag vorstellen. Das Ministerium sagte den Termin jedoch kurzfristig ohne Angabe von Gründen ab.
sam/ww (afp, dpa, epd)