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Insvolvenzverfahren für Prokon eröffnet

1. Mai 2014

Vor drei Monaten meldete der Windanlagen-Unternehmer Prokon Insolvenz an, weil er sich überschuldet hatte. Jetzt beginnt das offizielle Verfahren. 74.000 Anleger fürchten um ihr Geld.

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Windrad und Strommasten bei Hannover Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Bild: picture-alliance/dpa

Es geht um viel Geld: Forderungen von 391 Millionen Euro stünden flüssige Mittel von 19 Millionen Euro gegenüber, heißt es von Seiten des Gerichts. 74.000 Anleger haben Prokon rund 1,4 Milliarden Euro in Form von Genussrechtskapital zur Verfügung gestellt. Seit Monaten bangen die Anleger um ihr Kapital. Insolvenzverwalter Dietmar Penzlin hatte zuletzt erklärt, die Anleger müssten nicht mit einem Totalverlust rechnen, wohl aber mit Einbußen. Er will sich am Freitag (02.05.2014) zum weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens äußern.

Prokon war 1995 gegründet worden, um mit Windenergie Ökostrom zu produzieren. Das Unternehmen hatte mit hohen Renditen bis zu acht Prozent geworben. Zuletzt konnte Prokon jedoch die Zinsverpflichtungen nicht mehr erfüllen und keine Genussrechte von Anlegern mehr zurücknehmen, weil die Liquidität im Unternehmen nicht mehr ausreichte. Laut einer Zwischenbilanz, die in Agenturberichten zitiert wird, hat Prokon bereits bis Ende Oktober des vergangenen Jahres 210 Millionen Euro Verluste angehäuft, den Anlegern wurden allerdings Zinsen in Höhe von 330 Millionen Euro gezahlt.

Kompliziertes Verfahren

Anlegerschützer erwarten ein kompliziertes Verfahren. "Die Tatsache, dass die rund 1,4 Milliarden Euro, die das Unternehmen bei Anlegern eingesammelt hat, als Genussscheine mit teilweise recht unterschiedlichen Bedingungen ausgestaltet sind, macht den Prokon-Fall nicht nur einzigartig, sondern auch juristisch äußerst komplex", teilte die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) bereits nach Bekanntwerden der Firmenpleite mit.

Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erhalten die Gläubiger des Unternehmens nun Formulare, mit denen sie ihre Forderungen offiziell anmelden können. Wie hoch die Insolvenzquote sein wird, ist noch völlig offen. Das Geld der Anleger steckt überwiegend in den 54 Windparks mit mehr als 300 Windenergieanlagen und ist deshalb nicht kurzfristig verfügbar. Penzlin könnte versuchen, einige Anlagen zu verkaufen, um so flüssige Mittel in die Kasse zu bekommen.

Von der Pleite betroffen ist die Prokon Regenerative Energien GmbH mit 480 Mitarbeitern, andere Firmen aus dem Prokon-Bereich sind nicht insolvent. Als Konsequenz aus der Prokon-Pleite plant die Bundesregierung eine schärfere Regulierung für den sogenannten "Grauen Kapitalmarkt". Anleger sollen besser vor riskanten Finanzprodukten geschützt werden. So soll die Finanzaufsicht BaFin mehr Kontrollmöglichkeiten erhalten. Auch ein Werbe- oder Vertriebsverbot für zweifelhafte Kapitalanlagen steht in der Diskussion. Verbraucherschützer hatten schon lange vor der Anlage in Genussrechten gewarnt.

hmf/sti (dpa, rtr)