Italien erschwert Einreise für EU-Bürger
15. Dezember 2021Reisende aus der EU müssen sich in Italien ab Donnerstag auf schärfere Corona-Regeln einstellen. Alle Einreisenden - auch geimpfte - müssen dann einen negativen Corona-Test vorweisen, wie das Gesundheitsministerium mitteilte. Gesundheitsminister Roberto Speranza hat ein entsprechendes Dekret unterzeichnet. Umgeimpfte müssen demnach trotz Testnachweis fünf Tage in Quarantäne.
Bislang reichte bei der Einreise aus anderen EU-Ländern ein Impf-, Genesenen- oder Testnachweis. Die neuen Maßnahmen sollen vorerst bis zum 31. Januar gelten.
Angesichts der sich verbreitenden Omikron-Variante des Coronavirus steigt auch in Italien wieder die Angst vor steigenden Infektionszahlen. In den vergangenen Monaten hatte das Land die Ansteckungen mithilfe des Gesundheitspasses gut im Griff, der fast überall vorgelegt werden musste. Am Dienstag wurden in Italien allerdings mehr als 20.000 neue Infektionen und 120 Todesfälle im Zusammenhang mit dem Virus gemeldet.
Zertifikate gelten nur neun Monate
Auch deshalb gilt im Land jetzt eine erweiterte Corona-Impfpflicht. Das Personal an Schulen, in der Verwaltung des Gesundheitsbereichs, bei der Polizei, dem Militär und den Rettungskräften muss sich gegen COVID-19 immunisieren, um zur Arbeit gehen zu dürfen. Die Regierung von Ministerpräsident Mario Draghi hatte sich bereits Ende November auf die Erweiterung geeinigt. Bislang galt die Impfpflicht lediglich beim Gesundheitspersonal.
Die Belegschaft in den Krankenhäusern braucht mit der Ausweitung nun die Booster-Impfung. Mit dem Ablauf der Corona-Impfzertifikate nach neun Monaten ist auch für die übrigen zur Impfung verpflichteten Arbeitnehmer eine Auffrischung notwendig. Eine Ausnahme gilt lediglich für Menschen, für deren Gesundheit die Impfung nachweislich eine Gefahr bedeuten würde.
Geldstrafen von bis zu 1500 Euro drohen
Wer sich nicht an die Impfpflicht hält, muss mit einer Suspendierung und Lohnverzicht rechnen. Wer ungeimpft arbeitet, dem droht außerdem eine Geldstrafe zwischen 600 und 1500 Euro. Für Kontrollen zur Einhaltung der neuen Regeln sind die Führungskräfte der jeweiligen Einrichtungen zuständig. Geschieht das nicht, droht ebenfalls eine Strafe zwischen 400 und 1000 Euro.
nob/kle (afp, dpa)