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Kölner Gericht weist Contergan-Klagen ab

9. Juli 2019

Auch nach rund 60 Jahren beschäftigt der Contergan-Skandal immer noch die Gerichte. Diesmal ging es um Folgewirkungen aufgrund der körperlichen Beeinträchtigung.

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Contergan Tabletten
Bild: picture-alliance/Joker

Das Verwaltungsgericht Köln wies vier Klagen von Contergan-Opfern auf die Anerkennung von Gefäßschäden ab. Die Kläger beziehen nach Gerichtsangaben Leistungen aus Mitteln der Conterganstiftung wegen orthopädischer Schäden und anderer körperlicher Fehlbildungen. Mit ihren Klagen wollten sie demnach erreichen, dass neben diesen bereits anerkannten Schäden auch Gefäßschäden entschädigt werden - also etwa fehlende Blutbahnen oder verlagerte Nervenbahnen. Auch diese Schäden seien dadurch verursacht, dass ihre Mütter Ende der 50er bis Anfang der 60er Jahre Contergan eingenommen hätten.

Damit erhalten die Kläger, deren Mütter während der Schwangerschaft in den 1950er und 1960er Jahren das Präparat mit dem Wirkstoff Thalidomid einnahmen, keine höheren Leistungen aus Stiftungsmitteln.

Wissenschaftler einer Heidelberger Conterganstudie hatten 2013 den Verdacht geäußert, Contergan könne auch atypische Veränderungen an den Gefäß- und Nervenbahnen der Conterganopfer verursacht haben.

Fehlende Erkenntnisse

Dem folgte das Kölner Gericht nicht. Derzeit fehlten hinreichende Erkenntnisse zur Wirkung von Thalidomid auf die embryonale Entwicklung, hieß es zur Begründung. Eine gesicherte Grundlage bestehe nur in Bezug auf die allgemeine Wirkung des Stoffs, dem in der Tumorbekämpfung hemmende Wirkungen zugeschrieben würden. Gegen die Urteile kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden, über den dann das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde.

Die rheinische Firma Grünenthal hatte 1957 das Schlafmittel Contergan auf den Markt gebracht. Viele werdende Mütter nahmen es ein, auch weil es gegen Schwangerschaftsübelkeit half. Doch bald kamen weltweit etwa 10.000 Kinder mit schweren Missbildungen vor allem an Armen und Beinen zur Welt. In Deutschland allein waren es ungefähr 5000.

Rentenzahlungen aus Steuermitteln

1961 zog Grünenthal das Medikament zurück. Nach langen Auseinandersetzungen wurde 1971 eine Stiftung eingerichtet und mit 200 Millionen Mark ausgestattet. Das Geld kam jeweils zur Hälfte von Grünenthal und vom Bund. Diese Mittel sind jedoch längst aufgebraucht, seit 1997 kommen die finanziellen Leistungen vor allem für Rentenzahlungen aus Steuermitteln.

cgn/sti (afp, dpa, epd)