Katholische Kirche verschärft ihr Strafrecht
1. Juni 2021Papst Franziskus hat das vatikanische Strafrecht verschärft und klarere Regelungen beim Thema Missbrauch und Darstellungen sexueller Gewalt geschaffen. Die Normen müssten beständig mit den Veränderungen in der Gesellschaft und den "neuen Erfordernissen des Volkes Gottes" im Austausch stehen, heißt es in der apostolischen Konstitution von Papst Franziskus, die jetzt vom Heiligen Stuhl veröffentlicht wurde.
Das kirchliche Strafgesetzbuch - das Buch VI des Codex des Kanonischen Rechts - sah die Bestrafung von sexuellem Missbrauch von Minderjährigen durch Kleriker bislang unter der einfachen Überschrift des Verstoßes gegen das sechste Gebot der Bibel ("Du sollst nicht ehebrechen") vor. Diese Formulierung, die sich auf die Nichteinhaltung des Zölibats bezieht, wurde im Lichte der Missbrauchsskandale als veraltet und unklar in Bezug auf das Zivilrecht angesehen.
Neben Missbrauch werden auch Verletzung der Aufsichtspflicht und finanzielle Vergehen genauer bestimmt und stärker geahndet. So ist es nun Kirchenoberen in keinem Fall mehr freigestellt, ob sie erwiesene Vergehen bestrafen oder nicht. Auch wird sexueller Missbrauch wie Mord oder Abtreibung als Straftat "gegen Leben, Würde und Freiheit des Menschen" behandelt. Mit dieser Einordnung wolle man der Schwere der Vergehen besser gerecht werden, sagte Erzbischof Filippo Iannone, Leiter des Rates für die Gesetzestexte, bei der Vorstellung des Textes.
Besitz pornografischer Bilder von Minderjährigen strafbar
Des weiteren werden Besitz und Verbreitung von Pornografie von Minderjährigen sowie der Missbrauch von Amtsautorität bei sexuellen Vergehen gegen volljährige Untergebene genannt. Auch wer Urteile oder Strafdekrete nicht ausführt oder Anzeigen nicht wie vorgesehen weitergibt, muss jetzt bestraft werden. Neu ist die explizite Aufnahme der Unschuldsvermutung bis zum bewiesenen Gegenteil.
Laut Iannone tritt die Reform am 8. Dezember in Kraft. Damit soll Diözesen und Bischofskonferenzen Zeit gegeben werden, regionale Bestimmungen anzupassen. Die Arbeit an der Strafrechtsreform dauerte gut zwölf Jahre. Den formalen Anstoß dazu gab Papst Benedikt XVI. 2009. In die Arbeiten waren Bischofskonferenzen weltweit, Ordensobere, die Kurie und Kirchenjuristen eingebunden.
uh/qu (kna, afp,dpa)