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Kaution für Middelhoff

21. April 2015

Der Vollzug des Haftbefehls gegen Thomas Middelhoff ist ausgesetzt worden. Gegen eine Kaution kann der einstige Topmanager das Gefängnis verlassen - wenn er alle Auflagen erfüllt.

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Thomas Middelhoff im Gerichtssaal 06.05.2014 in Essen
Bild: picture-alliance/dpa

Das Essener Landgericht hat eine Kaution von 895.000 Euro für die Freilassung des früheren Topmanagers Thomas Middelhoff festgesetzt. Außerdem müsse er seine Reisepässe abgeben, teilte das Landgericht am Dienstag in Essen mit. Das Gericht gehe davon aus, dass einer möglichen Fluchtgefahr mit diesen Auflagen begegnet werden könne, hieß es. Das Essener Gericht hatte den Haftbefehl gegen den 61-Jährigen zuvor außer Vollzug gesetzt. Vor einer Haftentlassung müsse Middelhoff aber die Auflagen erfüllen.

Middelhoff leidet an einer Erkrankung, die nach Darstellung seiner Anwälte in der Haft aufgetreten ist. Die nächtlichen Kontrollen in seinen ersten Haftwochen ab November stellten einen ungerechtfertigten Schlafentzug dar, der offenbar zur Schwächung seines Immunsystems geführt habe. Die JVA begründet die vorübergehende engmaschige Kontrolle mit Suizidgefahr.

Der Gefangene habe sich "gut aufgehoben" gefühlt

In einem Bericht von Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) für den Rechtsausschuss des NRW-Landtags wird festgehalten, dass Middelhoff sich in den Wochen seiner nächtlichen Überwachung in der JVA Essen gegenüber den Bediensteten nicht beschwert habe. Einen mehrfach angebotenen Wechsel in eine Gemeinschaftszelle mit einem zuverlässigen Mitgefangenen habe er "nachdrücklich" abgelehnt. Der 61-Jährige sei fast ständig in Kontakt mit dem psychologischen Dienst gewesen und habe in einem Gespräch geäußert, er fühle sich "gut aufgehoben" und "schätze die Art und Weise des Umgangs der Bediensteten mit ihm".

Der Justizminister bescheinigte der JVA-Leitung korrektes Verhalten. Zwei Psychologen seien von Selbstmordgefahr ausgegangen. Vom 14. November bis 10. Dezember und am 18. und 19. Dezember 2014 habe ein Bediensteter nachts alle 15 Minuten durch den Spion der Zellentür geschaut, ob er noch lebe. Middelhoffs Haftraum habe niemand betreten. Die viertelstündliche Beobachtung werde seit Jahrzehnten in Deutschland praktiziert.

dk/zdh (dpa)