Recht auf Anwalt auch für Kinder
11. August 2018"Das Recht des Kindes auf einen Anwalt" müsse gesetzlich verankert werden, sagte Christian Zainhofer, Vizepräsident des Deutschen Kinderschutzbundes, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Derzeit können Familiengerichte einen Beistand für ein Kind bestellen, müssen es aber nicht. Das dürfe nicht so bleiben, meint der mit 50.000 Mitgliedern größte deutsche Kinderschutzverband. Kinder verdienten einen "Anspruch auf einen Rechtsbeistand, der ihre Interessen vertritt", so Zainhofer.
Gerichtliche Fehlentscheidung
Genau das war in dem Missbrauchsfall von Staufen nicht geschehen. Ein Gericht hatte sich in einem Sorgerechtsverfahren 2017 ausschließlich auf die Aussagen der Mutter verlassen. Die aber vergewaltigte und missbrauchte zusammen mit ihrem Lebensgefährten ihren heute zehnjährigen Sohn mehr als zwei Jahre lang. Jetzt wurde sie vom Landgericht Freiburg zu zwölfeinhalb Jahren Haft verurteilt, der Mann erhielt zwölf Jahre mit anschließender Sicherheitsverwahrung.
Bessere Ausbildung, mehr Erfahrung
Neben höheren Strafen für Missbrauchstäter fordert der Kinderschutzbund eine bessere Qualifikation von Familienrichtern. "Kenntnisse des materiellen Familienrechts und des Familienverfahrensrechts wären dafür eine gute Voraussetzung, sind aber heute keine Pflicht", kritisierte Zainhofer.
Auch die Deutsche Kinderhilfe forderte, für Familienrichter künftig konkrete Qualifikationen vorzuschreiben. "Im Sinne des Kindeswohls müssen sie fit sein in Sozialpädagogik, Psychologie, Risikoeinschätzung und Gefahrenabwehrrecht", sagte Vorstandschef Rainer Becker. Ebenso brauche es qualifizierte Kräfte bei Polizei, Staatsanwaltschaften und Jugendämtern. "Die sozialen Dienste der Jugendämter sind ausgeblutet: zu unerfahrenes Personal, zu wenig Leute, zu hohe Fallzahlen."
Wozu eine UN-Kinderrechtskonvention?
Ein weiterer Interessenverband, das Deutsche Kinderhilfswerk, hatte bereits im Mai Defizite bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention angemahnt. Die deutsche Gesellschaft blende Kinderinteressen "anhaltend" aus, kritisierte dessen Präsident Thomas Krüger. Es sei bislang nicht gelungen, "die in der UN-Kinderrechtskonvention normierte Vorrangstellung des Kindeswohls als Leitziel allen staatlichen und privaten Handelns zu etablieren".
fab/jj (epd, kna, afp)