1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Kirchensteuern zweckentfremdet?

18. Oktober 2013

Kurz bevor die Prüfkommission der Deutschen Bischofskonferenz im Bistum Limburg ihre Arbeit aufnahm, sind im Fall Tebartz-van Elst neue Vorwürfe aufgetaucht. Es geht um ein dubioses Immobiliengeschäft des Bischofs.

https://p.dw.com/p/1A1vi
Tebartz-van Elst, Bischof von Limburg, im Innenhof seines Residenzgeländes (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Franz-Peter Tebartz-van Elst soll indirekt doch weitaus mehr Kirchensteuern für den Bau seiner prunkvollen und mindestens 31 Millionen Euro teuren Residenz verbraucht haben als bisher angegeben. Offiziell war bislang stets die Rede von 2,5 Millionen Euro an verwendeten Kirchensteuern.

Nun berichtet die "Frankfurter Rundschau" (FR) von einem Immobiliengeschäft des Bischofs aus dem Jahr 2010, das vor dem Hintergrund der Kostenexplosion in einem neuen Licht erscheint. Seinerzeit hatte Tebartz-van Elst laut FR einen etwa 48 Prozent großen Anteil am Gemeinnützigen Siedlungswerk aus seinem Sondervermögen, dem Bischöflichen Stuhl, an sein eigenes Bistum in Hessen verkauft.

Dabei sollen nach dem Bericht der Zeitung 6,7 Millionen Euro geflossen sein. Das Bistum Limburg habe diesen Kauf unter anderem aus Kirchensteuern bezahlt. In das Vermögen des Bischöflichen Stuhls hat die Öffentlichkeit keinen Einblick.

Immobilien-Deal gar nicht rechtens?

Der Münsteraner Kirchenrechtler Thomas Schüller wirft dem Bischof vor, weit mehr als die offiziell eingeräumte Summe an Kirchensteuern für den Bau seiner Luxusresidenz verwendet zu haben. "Das Bistum musste den Kauf aus Mitteln des Vermögenshaushalts bezahlen. Dazu mussten Rückstellungen in Anspruch genommen werden, deren Verwendung für schlechte Zeiten vorgesehen war. Dabei handelt es sich natürlich um Kirchensteuern", sagte Schüller der "Frankfurter Rundschau".

Der Kirchenrechtler bezweifelt zudem, dass dieses Immobiliengeschäft überhaupt rechtens war. Denn die vatikanische Kleruskongregation und das Staatssekretariat hätten es genehmigen müssen, so Schüller. Der Nachweis dieser Genehmigung fehle bislang.

Prüfungskommission beginnt ihre Arbeit

An diesem Freitag nahm im Bistum eine von der Deutschen Bischofskonferenz berufene Prüfungskommission ihre Arbeit auf. Vom Ergebnis könnte abhängen, ob Tebartz-van Elst im Amt bleiben darf oder nicht.

Der umstrittene Limburger Bischof steht seit Monaten in der öffentlichen Kritik. Insbesondere wird ihm massive Verschwendung beim Bau seiner Residenz vorgehalten. Außerdem hat die Hamburger Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl gegen ihn wegen einer falschen Erklärung an Eides statt beantragt.

In die Schar derer, die den Rücktritt des Bischofs fordern, reiht sich jetzt auch die Katholische Jugend ein. Der Schlüssel für die Lösung der Probleme in Limburg liege beim Bischof selbst, sagte der Vorsitzende des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend, Dirk Tänzler, dem Hörfunksender NDR Info.

se/kle (epd, FR, dpa)