Koalition einigt sich auf Lobbyregister
3. März 2021Es hat lange gedauert, nun ist der Durchbruch da: Die große Koalition hat sich nach langem Ringen auf die Einführung eines Lobbyregistersverständigt. Professionelle Interessenvertreter müssen sich künftig in ein Register eintragen, das beim Bundestag geführt wird und öffentlich einsehbar sein soll. Dies bestätigten Vertreter der Regierungsfraktionen. Verstöße sollen mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden können. Zuerst hatte das ARD-Hauptstadtstudio über die Einigung berichtet.
Die gesetzliche Registrierungspflicht solle für die Interessenvertretung gegenüber Abgeordneten, Fraktionen und der Bundesregierung gelten, verlautete aus der Koalition. Professionelle Interessenvertreter müssten sich künftig dann vor Kontaktaufnahme in dem Register eintragen und Angaben zu ihrem Arbeits- oder Auftragsgeber, zur Anzahl der Beschäftigten und finanziellen Aufwendungen machen.
In Ministerien sollten Treffen bis hinunter zur Funktion eines Unterabteilungsleiters einen Eintrag in das Register nötig machen, sagte der Abgeordnete Matthias Bartke, der die Einigung für die SPD-Fraktion als Berichterstatter zum Thema mit ausgehandelt hat. Einzelne Kontakte bräuchten Lobbyisten nicht offenlegen, erläuterte Bartke. Allerdings müssten sich Interessenvertreter registrieren, wenn sie Kontakt zum erfassten Personenkreis in Regierung und Bundestag hätten. Wer sich daran nicht halte, komme auf eine schwarze Liste. "Davor haben Lobbyisten mehr Angst als vor einem Bußgeld", sagte Bartke.
Entscheidung schon im März?
Der Gesetzesentwurf werde "zeitnah im Deutschen Bundestag verabschiedet", hieß es in Berlin. Die Koalition wolle damit "deutlich mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Entstehung politischer Vorhaben" schaffen.
SPD und Unionsparteien hatten zuvor lange über die Einzelheiten des Entwurfs gestritten. Strittig war insbesondere die Forderung der SPD nach einer Einbeziehung auch von Lobbyarbeit bei Gesetzesvorlagen der Bundesregierung, nicht nur von Lobbyarbeit gegenüber dem Parlament. Die SPD hatte der Union vorgeworfen, diese als "exekutiven Fußabdruck" bezeichnete Regelung zu blockieren. Die Union hatte diese Vorwürfe allerdings zurückgewiesen.
Die Rufe nach einem Register für Interessenvertreter waren zuletzt nach Ermittlungen gegen den CSU-Bundestagsabgeordneten Georg Nüßlein wieder lauter geworden. Gegen ihn wird wegen des Anfangsverdachts der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern im Zusammenhang mit dem Ankauf von Corona-Atemschutzmasken ermittelt. Laut Nüßleins Anwalt hält sein Mandant die Vorwürfe für nicht begründet.
kle/ack (afp, dpa, rtr)