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Gier der Atomkonzerne wird beschränkt

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Gero Rueter
6. Dezember 2016

Der beschleunigte Atomausstieg ist laut Bundesverfassungsgericht mit dem Grundgesetz vereinbar. Den Energiekonzernen stehen nur sehr geringe Entschädigungen zu. Das ist eine gute Nachricht, meint Gero Rueter.

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Bundesverfassungsgericht zu Atomausstieg
Bild: picture alliance/dpa/U.Deck

"Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen". So steht es in Artikel 14 des Grundgesetzes. Selbst eine Enteignung ist zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Eine Entschädigung solle unter Abwägung aller Interessen erfolgen, verlangt die deutsche Verfassung.

Nun klagten die Atomkonzerne Eon, RWE und Vattenfall vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den deutschen Staat auf Schadensersatz wegen des beschleunigten Atomausstiegs im Jahr 2011 - nach den Reaktorkatastrophen von Fukushima. 

Die Energiekonzerne sahen im Atomausstieg eine verfassungswidrige Enteignung ihrer Kraftwerke. Durch entgangene Stromproduktion seien ihnen Schäden von rund 19 Milliarden Euro entstanden. Diese müsse der Steuerzahler nun begleichen. Das wären rund 230 Euro für jeden Bürger, vom Baby bis zum Greis.

Doch das Bundesverfassungsgericht wies das Anliegen der Atomkonzerne auf Entschädigung weitestgehend zurück und urteilte: Das Gesetz für den Atomausstieg von 2011 sei "im Wesentlichen mit dem Grundgesetz vereinbar". 

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DW-Umweltredakteur Gero Rueter

Lediglich langfristige Investitionen, die die Energiekonzerne zwischen Dezember 2010 und März 2011 getätigt haben sind nach Ansicht der höchsten deutschen Richter entschädigungsfähig. Der Grund dafür: 2010 hatte die damalige Bundesregierung ein erstes Atomausstiegsgesetz aus dem Jahr 2002 gekippt und eine Laufzeitverlängerung der Kraftwerke um 12 Jahre beschlossen.

Darüber hinaus sieht das Gericht eine Ungleichbehandlung der vier klagenden Stromkonzerne beim Atomausstieg. Einige Kraftwerksbetreiber seien im Vergleich zu anderen benachteiligt worden. Hier müsse die Regierung bis zum Juni 2018 das Gesetz entsprechend nachbessern.

Gut für Steuerzahler und Umwelt

Positiv ist das Urteil für Steuerzahler und Umwelt. Der Forderung der Atomkonzerne nach weiteren Subventionen ihrer Kraftwerke auf Kosten von Gesundheit, Umwelt und Staatskasse erweist das Gericht eine Absage. Und es setzt der Gier der Stromriesen deutliche Schranken.

Von den ursprünglichen Schadensersatzforderungen wird zum Glück nicht mehr viel übrig bleiben - unter ungünstigen Umständen vielleicht noch eine Milliarde Euro. Aber möglicherweise müssen Staat und damit wir Steuerzahler sogar gar nichts mehr an die Konzerne zahlen. Es kommt darauf an, wie der Staat die Ungleichbehandlungen zwischen den verschiedenen Energiekonzernen in den nächsten Monaten noch korrigiert. 

Wegweisend ist auch die Begründung in dem Urteil: An mehren Stellen betont es, dass der Schutz von Leben, der Gesundheit, der natürlichen Lebensgrundlagen und der Minimierung des Risikos durch die Nutzung von Kernenergie ein großes Gewicht habe. Dies könne zu einem schnelleren Atomausstieg führen, und der Staat dürfe nachträglich diesbezüglich Gesetze ändern. 

Denkt man hier weiter, so zeigt dieses Urteil auch schon eine Richtung für den notwendigen Kohleausstieg in Deutschland zur Erreichung der Klimaziele. Denn auch hier verfügen die Stromkonzerne noch über langjährige Betriebsgenehmigungen für die Förderung von Braunkohle und den Betrieb der Kohlekraftwerke. 

Die Energiekonzerne sollten sich auch diesbezüglich das Urteil sehr genau durchlesen. Sie sollten verstehen, was das Urteil allen mitgibt und wie gut das deutsche Grundgesetz ist: "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen".

Und wer sein Eigentum nicht zum Wohl der Allgemeinheit nutzt, den darf auch der Staat unter bestimmten Umständen enteignen. Dass dann eine entsprechende Entschädigung unter Abwägung aller Interessen erfolgen soll, ist selbstverständlich und auch gerecht. Mehr aber auch nicht und auch nicht für sehr Große Energiekonzerne. 

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