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Scheinriese NPD

Marcel Fürstenau3. März 2016

Für wie gefährlich man die rechtsextreme Partei hält, hängt auch von der geografischen Perspektive ab. Im großen Maßstab ist sie politisch ein Zwerg. Marcel Fürstenau würde sich wundern, sollte die NPD verboten werden.

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NPD Flagge. Foto: Florian Schuh/dpa
Bild: picture-alliance/dpa/Florian Schuh

Drei Tage lang wurde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über den NPD-Verbotsantrag des Bunderates verhandelt. Die Vertreter der Länder halten die rechtsextreme Partei für wesensverwandt mit dem Nationalsozialismus. Den Nachweis darüber zu führen, ist vergleichsweise leicht. Ein Blick ins NPD-Programm reicht fast schon. Da stehen Sätze wie "Integration ist Völkermord". Deutsche und Ausländer sollen in unterschiedlichen Klassen unterrichtet werden. Es ist auch kein Problem, Funktionären und Sympathisanten der NPD haufenweise rassistische und antisemitische Äußerungen nachzuweisen.

Die Nationaldemokratische Partei (NPD) ist zumindest punktuell in der Lage, "aggressiv-kämpferisch" aufzutreten. Dieses Kriterium in Verbindung mit ihrer Ideologie könnte theoretisch reichen, um sie am Ende wegen erwiesener Verfassungswidrigkeit zu verbieten. Doch unter dem Eindruck der mündlichen Verhandlung sind die Zweifel eher größer als kleiner geworden. Wes Geistes Kind die sich nationaldemokratisch nennende Partei ist, wussten die Richter schon vorher. Sie hatten zwei Jahre Zeit, das vom Bundesrat nach und nach vorgelegte Material zu studieren. Wichtig wird sein, für wie gefährlich das Gericht die NPD mit Blick auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung im weitesten Sinne hält.

Die Argumente des Bundesrates wirken teilweise hilflos

Dieses Potenzial scheint ausweislich der in Karlsruhe erörterten Belege des Bundesrats in der Summe doch recht klein zu sein. Wobei die regionalen Unterschiede durchaus groß sind. Mecklenburg-Vorpommern ist das einzige von 16 Bundesländern, in dem die NPD noch im Landtag vertreten ist. Dort setzt sie nach Angaben von Innenminister Lorenz Caffier "ganz wesentlich auf den außerparlamentarischen Raum". Teilnahme an Aufmärschen der islamfeindlichen Pegida-Bewegung, Organisation von Kinderfesten, Beratung für Hartz IV-Empfänger.

DW-Hauptstadtkorrespondent Marcel Fürstenau
DW-Hauptstadtkorrespondent Marcel FürstenauBild: DW/S. Eichberg

"Warum schlägt sich das nicht in einem politischen Mehrwert nieder?", fragt Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle unter Hinweis auf Mandatsverluste für die NPD bei Kommunalwahlen. Überzeugend wiederlegen kann Caffier den Widerspruch nicht. Der Eindruck argumentativer Hilflosigkeit verstärkt sich noch dadurch, dass die NPD laut Verfassungsschutz eine Partei im Niedergang ist. "Weitgehend inaktiv", zitiert Voßkuhles Kollege Peter Müller aus einem Bericht des Inlandsgeheimdienstes. "Das kontrastiert mit der Atmosphäre der Angst, von der in der Antragsschrift die Rede ist", ergänzt Müller. Schwer vorstellbar, dass Richter mit so vielen Bedenken die NPD am Ende verbieten.

"Wo ist die Gefahr für die freiheitlich-demokratische Ordnung?"

Das Urteil muss verfassungsrechtlich begründet werden. Absolut überzeugende Argumente für ein Verbot lieferten aber auch die anderen Vertreter des Bundesrates nicht - im Gegenteil. Bayerns Innenminister Herrmann attestierte der NPD pauschal eine "führende Rolle" in der rechten Szene. Sie heize die "ausländerfeindliche Stimmung weiter an" und trage zur "Radikalisierung" bei. Insgeheim wird die NPD dem Befund natürlich zustimmen, aber unmittelbar nachweisen kann man es ihr eben nicht. Und angesichts von 700 Mitgliedern in Bayern und einem Stimmenanteil von 0,6 Prozent bei der letzten Landtagswahl ist die spürbare Skepsis des Gerichts mehr als verständlich.

"Wo ist die Gefahr für die freiheitlich-demokratische Ordnung?", fragt Verfassungsrichter Müller. Die Antwort, die im Gerichtssaal niemand lautet ausspricht: Diese Gefahr existiert nicht. Die NPD ist in der Tat ein "Zwerg", wie der Extremismusforscher Eckhard Jesse in der mündlichen Verhandlung sagte. Ein Zwerg, der in manchen Dörfern und Regionen vor allem Ostdeutschlands ein "Klima der Angst" erzeugt. Diese Einschätzung war in Karlsruhe oft zu hören. Und sie ist zweifellos richtig.

Die NPD ist ein hässlicher Zwerg, der immer kleiner wird

Trotzdem wäre es besser, die NPD konsequent mit den Mitteln des Strafrechts zu bekämpfen. Anlässe dazu bieten einzelne Funktionäre und Mitglieder der Partei immer wieder. Und es wurden ja auch schon viele verurteilt. Die NPD ist eben auch ein mitunter gefährlicher Zwerg. Der Versuch, die Partei wegen Verfassungswidrigkeit aus dem Verkehr zu ziehen, war trotzdem keine gute Idee. In der mündlichen Verhandlung mutierte die NPD zum Scheinriesen. Diese Märchenfigur wird immer kleiner, je mehr man sich ihr nähert. Am Ende stellt sich heraus, dass es sich wirklich um einen Zwerg handelt.