Vorsätzliche Untätigkeit
27. April 2015Beim Reizthema Geheimdienste scheint das Bundeskanzleramt keine Hemmungen zu haben: Es wird getäuscht, getrickst und wohl auch gelogen. Die Vorwürfe sind weder aus der Luft gegriffen noch werden sie leichtfertig und skandalisierend erhoben. Das Gegenteil ist der Fall: Wieder einmal musste die Regierungszentrale kleinlaut Medienberichte im Kern bestätigen. Dieses Mal geht es um mutmaßliche Industrie-Spionage des US-Geheimdienstes NSA unter Einbindung des Bundesnachrichtendienstes (BND). Die fragwürdigen, womöglich gesetzeswidrigen Machenschaften fanden sogar mit Kenntnis des Kanzleramtes statt.
Im aktuellen Fall hat ein deutscher Geheimdienst sein Wissen also pflichtbewusst den politisch Verantwortlichen kundgetan - zumindest auf Seiten der Exekutive. Die Regierung behielt die brisanten Informationen jedoch für sich. Der Bundestag, also die Legislative, erfuhr - wie so oft - nichts. Dabei ist die Bundesregierung gesetzlich verpflichtet, das mit Abgeordneten aller Fraktionen besetzte Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) über die Arbeit der Geheimdienste zu unterrichten.
Klare gesetzliche Vorgaben für die Kontrolle der Dienste
Paragraph 4 dieses Gesetzes lässt so gut wie keinen Spielraum, um relevante Informationen zu verschweigen. Die Bundesregierung muss das PKGr nämlich "umfassend über die allgemeine Tätigkeit" und über "Vorgänge von besonderer Bedeutung" berichten. Noch hat kein Regierungsvertreter behauptet, das Ausforschen europäischer Rüstungskonzerne durch die NSA mit Hilfe des BND sei unbedeutend…
Um Missverständnissen vorzubeugen: In Zeiten des internationalen Terrorismus sind sämtliche Aktivitäten aller deutschen Geheimdienste wichtig. Also auch die des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) und des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV). Insbesondere die Kooperation der NSA mit dem BND hat durch die Terroranschläge vom 11. September 2001 eine neue Dimension erhalten. Die Gier nach Daten und Informationen ist bis zu einem bestimmten Grad auch nachvollziehbar. Zumal die Zahl der Terroranschläge seitdem weiter zugenommen hat und entsprechend die Angst, ins Visier religiöser Fanatiker zu geraten.
Geheimdienste dürfen kein Staat im Staat sein
Die Terrorabwehr darf aber in einer Demokratie nicht dazu führen, dass sich ein Staat im Staate etabliert. Diese Gefahr nimmt jedoch in dem Maße zu, in dem sich Geheimdienste der Kontrolle durch die Regierung entziehen und jene der Kontrolle durch das Parlament. Neu ist die Kritik nicht, aber leider immer wieder nötig. Die Geheimdienste müssen dringend reformiert und die politische Aufsicht gravierend verbessert werden.
Spätestens seit den NSA-Enthüllungen des früheren Geheimdienst-Mitarbeiters Edward Snowden kann niemand mehr die Augen vor dieser Notwendigkeit verschließen. Zahlreiche Vorschläge aus der Politik, aber auch aus der Zivilgesellschaft liegen auf dem Tisch. Wenn sie auch nach dem jüngsten NSA/BND-Skandal weiter ignoriert werden, setzt sich die Bundesregierung mehr denn je dem Vorwurf der vorsätzlichen Untätigkeit aus.
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