1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

BGH setzt Facebook Grenzen

29. Juli 2021

Was ist Hass, was Meinungsfreiheit? Und was sollten Social-Media-Anbieter bei strittigen User-Äußerungen unternehmen? Facebook ist jedenfalls in zwei Fällen zu forsch vorgegangen - so das Urteil des Bundesgerichtshofs.

https://p.dw.com/p/3yGGN
Facebook Logo
Bild: Jakub Porzycki/imago images/NurPhoto

Facebook muss Beiträge einer Nutzerin und eines Nutzers wieder freischalten, die als Hassrede gelöscht worden waren. Das soziale Netzwerk müsse die Betreffenden darüber informieren, wenn es Beiträge entfernt habe, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Der BGH hat damit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Facebook zur Löschung von Beiträgen und zur Sperrung von Nutzern für unwirksam erklärt. Der Dritte Zivilsenat des BGH begründete dies mit fehlenden Anhörungsrechten der betroffenen Nutzer.

Die Karslruher Richter stellten aber auch klar: Der Social-Media-Anbieter hat durchaus grundsätzlich das Recht, bei Verstößen gegen die eigenen Plattform-Regeln in Deutschland Beiträge zu löschen und Nutzerinnen und Nutzer zu sperren. Die Betroffenen sind künftig aber zwingend vor einer drohenden Sperrung zu informieren und müssen die Möglichkeit bekommen, sich zu erklären.

Zwei Entgleisungen in Postings

Konkret ging es um zwei Fälle: Eine Nutzerin und ein Nutzer hatten sich in dem sozialen Netzwerk verächtlich über Muslime und Zugewanderte geäußert: Migranten könnten in Deutschland "morden und vergewaltigen und keinen interessiert's!", postete die eine. Von "Goldstücken", schrieb der andere sarkastisch, die morden, klauen und randalieren, aber "nie arbeiten" würden. Zwei Entgleisungen, die allerdings nicht strafrechtlich relevant sind.

Facebook - oft gescholten wegen eines zu laschen Umgangs mit Hasskommentaren - zog dennoch Konsequenzen, löschte die Einträge der beiden Nutzer und sperrte zeitweilig deren Konten. Als Grundlage hatte sich das Unternehmen auf seine weltweit geltenden "Gemeinschaftsstandards" berufen. Seit April 2018 geht das soziale Netzwerk in dieser Weise vor.

Bundesgerichtshof in Karlsruhe
Bundesgerichtshof in Karlsruhe: "Ausgleich zwischen Grundrechten des Unternehmens und der Nutzer"Bild: Thomas Lohnes/AFP/Getty Images

Dagegen waren die beiden betroffenen Nutzer vor Gericht gezogen. Die Maßnahmen benachteiligten sie unangemessen, erklärten sie. Ihr Grundrecht auf Meinungsfreiheit werde verletzt. Die Beiträge seien weder eine Hassrede noch strafbar. Höchstrichterlich bekamen sie nun Recht.

Von der Meinungsfreiheit gedeckt

Laut BGH waren deren umstrittene Äußerungen tatsächlich von der Meinungsfreiheit gedeckt. Facebook muss die Beiträge nun wieder freischalten und darf sie nicht noch einmal entfernen. Denn zum Zeitpunkt der Löschung 2018 war keine Information der Nutzer vorgesehen. Der BGH erklärte die damaligen Nutzungsbedingungen in diesem Punkt deshalb für unwirksam.

Wie der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann in der Urteilsbegründung erläuterte, kann Facebook grundsätzlich Beiträge auch dann löschen oder Nutzer sperren, wenn deren Beiträge nicht gegen das Strafrecht verstoßen. Allerdings gehe es darum, auf der Basis "kollidierender Grundrechte" einen Ausgleich zwischen den Grundrechten des Unternehmens und denen der Nutzer zu finden. Entsprechend wurden die vorausgegangenen Berufungsurteile teilweise aufgehoben.

Die Geschäftsbedingungen seien unwirksam gewesen, weil sich Facebook darin nicht zur Information der Betroffenen verpflichtet habe und diese vor einer Kontosperrung keine Möglichkeit gehabt hätten, sich zu äußern, hieß es. Die Regelungen benachteiligten die Nutzer unangemessen "entgegen den Geboten von Treu und Glauben".

AR/kle (afp, dpa, epd, kna, rtr)