Kuba, die EU und das US-Embargo
19. Februar 2020Im Mai 2019 hat die Regierung von US-Präsident Donald Trump den dritten Abschnitt des Helms-Burton-Gesetzes in Kraft gesetzt. Seitdem wurden einige bedeutende europäische Unternehmen mit Kuba-Geschäften vor US-Gerichten auf Schadenersatz verklagt. Der spanische Diplomat Albero Navarro, seit Mai 2017 Botschafter der EU in Kuba, hat also alle Hände voll zu tun.
"Es ist bekannt, dass wir die extraterritoriale Anwendung der Sanktionen für illegal halten und der Meinung sind, dass sie gegen internationales Recht verstoßen", sagt Navarro, der zuvor EU-Botschafter in der Dominikanischen Republik und spanischer Botschafter in Portugal und Marokko war, im Gespräch mit der DW in Havanna.
Verwirrung per Gesetz
Vom dritten Abschnitt des Helms-Burton-Gesetzes, der die Klagen gegen europäische Firmen ermöglicht, hält Navarro gar nichts. "Dieses Gesetz soll Verwirrung stiften, so dass Unternehmer und Investoren aufgeben und sagen: Ich werde nicht auf Kuba investieren, ich gehe besser nach Jamaika oder in die Dominikanische Republik. Die USA versuchen so, die kubanische Wirtschaft finanziell abzuwürgen."
Die EU habe dies wiederholt angeprangert. Das Helms-Burton-Gesetz ist eine 1996 vom US-Kongress erlassene Verschärfung der Kuba-Blockade. Abschnitt III ermöglicht Schadenersatzklagen vor US-Gerichten gegen Unternehmen, die nach der Revolution 1959 beschlagnahmten und verstaatlichten Besitz nutzen.
Der Abschnitt war bisher von allen US-Präsidenten in Sechs-Monats-Schritten suspendiert worden. Donald Trump hatte sie 2019 als erster Präsident aktiviert. Seitdem haben US-Bürger und -Unternehmen insgesamt 20 Klagen gegen verschiedene kubanische und europäische Unternehmen eingereicht, darunter die spanische Hotelkette Meliá.
Sammelklage einer Hotelier-Familie
Dabei geht es um das 1962 enteignete historische Hotel San Carlos in Cienfuegos, das früher der Familie Mata gehörte. Die früheren Besitzer beriefen sich auf das Helms-Burton-Gesetz, um gegen Firmen zu klagen, die das Hotel heute in irgend einer Weise nutzen, darunter Meliá, die das Hotel und 37 weitere auf Kuba betreiben, außerdem die US-Buchungsportale Expedia und Booking, den deutschen Expedia-Ableger Trivago sowie einige kubanische Staatsunternehmen.
Im Januar dieses Jahren ordnete ein US-Bundesgericht dann an, Meliá und die anderen nicht-US-Firmen von der Sammelklage auszunehmen. Es sei eine freiwillige Entscheidung gewesen, den Anspruch auf US-Firmen zu konzentrieren und so das Verfahren zu beschleunigen, erklärte der Anwalt der Familie Mata damals.
Wie es weiter geht, bleibt offen. Es könne zu weiteren Klagen gegen europäische Firmen kommen, vermuteten Beobachter. "Bisher aber gab es noch keinen Richterspruch gegen ein europäisches Unternehmen", betont Navarro.
Einreiseverbote
Anfang Februar wurde bekannt, dass die USA mit der Anwendung von Abschnitt IV des Helms-Burton-Gesetzes begonnen haben. Demnach kann Personen die Einreise in die USA verweigert werden, die von der Enteignung von US-Bürgern auf Kuba profitieren. Dazu können nach US-Sicht auch hochrangige Unternehmensvertreter und ihre Familien zählen.
Nachdem die spanische Hotelkette Meliá von der Sammelklage der Familie Mata ausgenommen wurde, gibt es gegen das Unternehmen derzeit weder ein Urteil noch eine laufende Klage auf Basis des Helms-Burton-Gesetzes. Trotzdem ist Gabriel Escarrer Jaume, Vizepräsident und Generaldirektor von Meliá, von Einschränungen nach Abschnitt IV betroffen.
Die US-Behörden gaben ihm 45 Tage Zeit, um von seiner Führungsposition zurückzutreten, seine Anteile zu verkaufen oder eine Entschädigungsvereinbarung mit den Klägern zu treffen, also der Familie Mata. Andernfalls, so die Warnung, werde ihm nach Ablauf der Frist die Einreise in die USA untersagt. "Das Schreiben wurde bereits im Oktober vergangenen Jahres versandt und trat im November in Kraft", sagt EU-Botschafter Navarro.
Zwei Monate später, im Januar 2020, wurde Meliá von der Sammelklage nach Helms-Burton ausgenommen. "Deshalb ist es unverständlich, dass dieses Schreiben weiterhin Bestand hat", so Navarro.
Gegenmaßnahmen?
Natürlich seien die USA ein souveräner Staat und könnten selbst entscheiden, wer einreisen darf und wer nicht. Aber man müsse an die Vernunft der US-Regierung appellieren, "dass die Entscheidung gegen ein Unternehmen, das nicht verurteilt und zudem aus der Klage herausgenommen wurde, zurückgenommen wird", so der EU-Botschafter. Die Europäische Union werde das über die gebotenen Kanäle tun, so Navarro. Von weiteren Fällen habe man keine Kenntnis.
Die Situation habe europäische Firmen, die auf Kuba aktiv sind, sehr verunsichert, sagt Navarro. Hinzu kämen "Zahlungsrückstände von kubanischer Seite und eine immer härtere finanzielle Strangulierung durch die USA". Trotzdem bemühten sich die europäischen Firmen, die zahlreichen Schwierigkeiten zu überwinden. "Sie sind für mich wahre Helden", so Navarro.
Er weist zudem darauf hin, dass die Europäer schon 1996 als Reaktion auf Helms-Burton ein Blockade-Statut verabschiedet haben, das heute in allen EU-Mitgliedsstaaten Gesetzescharakter habe. Es soll die Auswirkungen der US-Sanktionen für EU-Unternehmen, die mit Drittländern rechtmäßig Geschäfte treiben, abmildern. "Das Blockade-Statut erlaubt europäischen Unternehmen, die US-Seite im Gegenzug vor europäischen Gerichten auf Schadenersatz zu verklagen", sagte er. Und fügt hinzu: "Soweit sind wir aber noch nicht gekommen."