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Kundus-Luftangriff vor Gericht

30. Oktober 2013

Vier Jahre nach dem tödlichen Luftangriff von Kundus in Afghanistan befasst sich das Bonner Landgericht nun mit dem Fall. Es geht um Schadensersatz, aber auch um die Frage der Schuld.

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Die ausgebrannten Tanklastzüge in Kundus (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Im Prozess um das tödliche Bombardement von Kundus hat das Bonner Landgericht am heutigen Mittwoch mit der Beweisaufnahme begonnen. Ausgewertet werden soll Videomaterial aus US-Kampfjets sowie Funksprüche zwischen Bundeswehrsoldaten und US-Piloten. Das Gericht will so klären, ob der damalige Bundeswehr-Kommandeur Oberst Georg Klein in Afghanistan schuldhaft gegen seine Amtsverpflichtungen zum Schutz der Zivilbevölkerung verstoßen hat.

Eine Zäsur

Der Luftangriff von Kundus gilt als schlimmster Angriff der Bundeswehr beim gesamten Einsatz am Hindukusch. Er war am 4. September 2009 von Oberst Klein angeordnet worden, nachdem Taliban-Kämpfer zwei Lastwagen gekapert hatten. Etwa 100 Menschen, viele davon Zivilisten, wurden dabei getötet. Die genaue Zahl ist bis heute unbekannt.

Hinterbliebene der Opfer haben die Bundesrepublik nun auf Schadensersatz verklagt, da sie die geleisteten Zahlungen für zu gering halten. Laut Verteidigungsministerium wurden in 90 Fällen je 5000 US-Dollar (rund 3800 Euro) an afghanische Familien gezahlt. Das macht insgesamt etwa 350.000 Euro. Klägeranwalt Karim Popal hat dagegen eine Gesamtentschädigung in Höhe von 3,3 Millionen Euro gefordert.

Oberst Klein schuldig?

Bei Prozessbeginn im März hatte das Gericht den Antrag der Bundesregierung, die Klage abzuweisen, abgelehnt. Stattdessen wurde die Regierung aufgefordert, Bild- und Tonmaterial vorzulegen, um die Entscheidungsabläufe zu rekonstruieren.

Die Bundeswehr selbst sah bei Oberst Klein kein Fehlverhalten: Er ist inzwischen zum General befördert worden.

det/sc (dpa)