Länder wollen Wildtier-Verbot in der Manege
18. März 2016Die Bundesländer wollen die Haltung bestimmter Wildtiere in Zirkussen beenden. Vor allem Elefanten, Großbären, Giraffen, Nashörner, Nilpferde und Affen (nicht-menschliche Primaten) litten in Zirkussen, heißt es in dem Antrag, den der Bundesrat verabschiedete.
Den Entschließungsantrag hatten Hessen, Thüringen, Saarland, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz eingebracht. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, ein entsprechendes Verbot zu erlassen.
Die Haltung der Tiere sei mit einer Reihe von Belastungen verbunden, die einen angemessenen Schutz "faktisch unmöglich" mache, heißt es im Antrag. Insbesondere das Zurschaustellen an wechselnden Orten könne dem Sozial- und Bewegungsverhalten der Arten nicht gerecht werden.
"Im reisenden Gewerbe gibt es keine Alternativen, die geeignet sind, die festgestellten erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden der Tiere bei der Haltung und bei Transport wirksam zu beheben", schreiben die Antragssteller. Die Tiere stünden einen Großteil ihres Lebens in engen Transportwagen und befänden sich etwa 50 Tage im Jahr auf Reise. Das Resultat seien Erkrankungen und Verhaltensstörungen. Das Leiden der Tiere führe auch vermehrt zu Zwischenfällen wie dem in Baden-Württemberg im Sommer 2015, als die Elefantenkuh namens Baby aus einem Zirkus ausriss und einen Spaziergänger tötete.
Ein Verbot sei verhältnismäßig, weil es sich nur um einen geringen Eingriff in die Berufsfreiheit handele. Der Zirkus als Kulturgut bleibe erhalten. "Die Herausnahme einiger weniger exotischer Tierarten, ändert daran nichts", heißt es weiter.
Ob der Antrag in der Bundesregierung auf Gehör trifft, ist fraglich. Bereits 2003 und 2011 gab es ähnliche Vorstöße. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft sieht seine Hände gebunden: Ein Verbot sei nach dem Tierschutzgesetz nur dann möglich, wenn die Tiere an wechselnden Orten nur unter erheblichen Schmerzen, Schäden oder erheblichem Leiden gehalten oder transportiert werden könnten, sagte eine Sprecherin. Von den Ländern gebe es dazu keine ausreichenden Erkenntnisse. "Der Einführung eines solchen Verbots sind verfassungsrechtlich hohe Hürden gesetzt."
stu/uh (dpa, epd)