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Mehr Macht für Datenschutzbehörde

Kay-Alexander Scholz6. Mai 2015

Bisher machte Deutschlands oberste Datenschützerin wenige Schlagzeilen. Nun erklärte Andrea Voßhoff beim Datenschutzkongress, wieso das so ist. In Zukunft soll die Datenschutzbehörde mehr Einfluss bekommen.

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Symbolbild Datensicherheit
Bild: picture-alliance/dpa/Kästle

Datenschutz ist "in": Während die jungen Netzaktivisten auf der re:publica versuchen, Versäumnisse der Politik beim Datenschutz publik zu machen, findet in Berlin parallel gleich auch noch ein Treffen der Etablierten zum selben Thema statt. Auf dem Datenschutzkongress diskutieren Datenschutzbeauftragte, von denen es in Deutschland in Firmen und Behörden schon ziemlich viele gibt, mit Politikern der ersten Reihe und Juristen, die mit Datenschutz ihr Geld verdienen - und das wohl nicht schlecht. Eines eint die Teilnehmer beider Veranstaltungen: Sie sind mit der geltenden Rechtslage unzufrieden. Die oberste Datenschützerin, die dafür zuständige Bundesbeauftragte Andrea Voßhoff, sprach sogar davon, das Recht habe den Anschluss verloren. Qualität und Quantität der Datenflucht seien ein enormes Bedrohungspotenzial für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Etwas verwundert waren die Zuhörer von diesem Befund: Schließlich ist es doch Voßhoffs Aufgabe, für ausreichenden Datenschutz zu sorgen. Die Erklärung folgte sogleich: Ihr seien bisher die Hände gebunden gewesen, so Voßhoff. Denn bisher war ihre Behörde dem Bundesinnenminister unterstellt. Doch das ändert sich nun. Zum Jahreswechsel 2016 wird die Behörde eine sogenannte oberste Bundesbehörde und damit unabhängig - vergleichbar mit dem Bundesrechnungshof. Sie könne damit eigenständig über Personal und Budget entscheiden und sei nicht mehr Manövriermasse bei den Haushaltsverhandlungen, so Voßhoff.

Besserung in Sicht

Datenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff
Datenschutzbeauftragte Andrea VoßhoffBild: picture-alliance/dpa

Wird die CDU-Politikerin dann so richtig loslegen und sich zum Beispiel mit den Telekommunikationsfirmen anlegen? Dafür fehle ihr das Personal. Zwar habe sie 85 Mitarbeiter, aber müsse damit auch 5000 Unternehmen kontrollieren. Regelmäßige Kontrollen seien damit nicht zu machen. Außerdem fehle ihr die eiserne Hand. Ihre Behörde könne zwar Datenschutzverstöße beanstanden, aber Bußgelder oder verbindliche Unterlassungen könne sie nicht aussprechen. Das könnten bisher nur ihre Kollegen in den Datenschutzbehörden der Bundesländer.

Doch auch in diesem Punkte verbreitete Voßhoff Optimismus. Mit der Europäischen Datenschutzordnung, die dann deutsches Recht ersetzt, werde sich das hoffentlich ändern. "Unabhängigkeit und Funktionsfähigkeit sind für einen starken Datenschutz untrennbar miteinander verbunden", so Voßhoff.

Skepsis gegenüber Vorratsdatenspeicherung

Großes Sorgenkind der Datenschützer ist derzeit die wieder geplante Vorratsdatenspeicherung. Zwei Verfassungsgerichte hatten das erste Gesetz dazu beerdigt. Nun gibt es Leitlinien für ein neues Gesetz. Voßhoff, die 2008 noch für die Vorratsdatenspeicherung war, zeigt sich nun skeptisch. Die strengen Vorgaben zum Thema anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten sehe sie nicht umgesetzt. Und sollte den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes Genüge getan werden, "ist das Gesetz dann überhaupt noch nützlich"? Vertreter von Unternehmen fügten ihre Sorge hinzu, dass das Speichern von Daten auf Vorrat auch ziemlich viel Geld koste.

Der ebenfalls anwesende Bundesjustizminister Heiko Maas äußerte sich erst gar nicht zum heiklen Thema Vorratsdatenspeicherung, immerhin aber zur Europäischen Datenschutzrichtlinie. Noch im Juni wollen sich die EU-Innen- und Justizminister final damit befassen. Danach starte der Dialog zwischen Kommission, EU-Rat und Parlament. Noch in diesem Jahr soll alles unter Dach und Fach sein.

Bundesjustizminister Heiko Maas
Bundesjustizminister Heiko MaasBild: picture-alliance/dpa/Gambarini

Einheitlicher Datenschutz in der EU

Doch Maas gab zu, dass sich Deutschland bisher nicht in allen Punkten hat durchsetzen können. Zum Beispiel könnten nach bisherigem Stand mit Namen gekennzeichnete Blutproben für Forschungs- und Statistikzwecke weitergegeben werden. Doch es gebe auch viele Verbesserungen. Bei Verstößen drohen nun europaweit einheitlich viel höhere Bußgelder. Außerdem könne man sich dann zum Beispiel in Bayern über die Nutzungsbedingungen von Facebook beschweren. Die Mitarbeiter der bayerischen Datenschutzbehörde müssten die Beschwerde dann an die irischen Kollegen in der Facebook-Niederlassung in Dublin weiterreichen. "One-stop-Shop" heißt dieses Prinzip, dass eine Antwort darauf sein soll, dass außereuropäische Firmen in Europa in dem Land eine Niederlassung für den gesamten Kontinent eröffnen, in dem das niedrigste Datenschutzniveau herrscht.

Aufgewertete Datenschutzbehörde, neues EU-Recht - von politischer Seite wird beim Thema Datenschutz in Deutschland also einiges passieren. Wirtschaftsvertreter vermuteten am Rande des Kongresses noch einen anderen mächtigen Antreiber im Hintergrund. Die deutsche Auto-Industrie habe vor einem Jahr begriffen, dass man um das Thema "connected cars" nicht herumkommen werde, wenn man weiter Weltspitze bleiben wolle. Und da sei das Thema Datenschutz nun einmal ganz zentral.