Mehr Rechte für Zwangsarbeiter gefordert
16. Oktober 2013Die Parteien sondieren im Moment in Berlin, wer mit wem eine neue Bundesregierung bilden könnte. Die Gespräche drehen sich vor allem um die Energiewende, den Arbeitsmarkt und die Familienförderung. Trotzdem hofft Petra Follmar-Otto, dass bei den noch anstehenden Koalitionsverhandlungen ein weiteres Thema angesprochen wird: der Menschenhandel und die Situation von Zwangsarbeitern in Deutschland. "Die neue Bundesregierung soll endlich die EU-Richtlinie gegen Menschenhandel umsetzen und ihre Verpflichtungen aus der Europaratskonvention zur Bekämpfung von Menschenhandel erfüllen", fordert die Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik am Deutschen Institut für Menschenrechte.
Follmar-Otto hat dabei besonders einen Passus der EU-Richtlinie 36/2011 im Blick, durch den die Rechte der Betroffenen gestärkt werden sollen. In Absatz 18 heißt es dort: "Einer Person sollte Unterstützung und Betreuung zuteilwerden, sobald berechtigter Grund zu der Annahme besteht, dass sie möglicherweise dem Menschenhandel ausgesetzt war, unabhängig davon, ob sie bereit ist, als Zeuge auszusagen." Bislang drohe ausländischen Menschen, die beispielsweise zur Prostitution gezwungen worden sind, die Abschiebung aus Deutschland, wenn sie nicht gegen die Täter aussagen wollen, erklärt die Aktivistin. Weiterhin fordert sie, dass allen Betroffenen ein Anspruch auf Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz eingeräumt wird.
Der Druck auf Deutschland wächst
Nach Schätzungen der UN-nahen International Labour Organization (ILO) sind in der Europäischen Union 880.000 Menschen von Zwangsarbeit betroffen. Über die Hälfte davon sind Frauen. "In 30 Prozent der Fälle geht es um sexuelle Ausbeutung", sagt Follmar-Otto. Des Weiteren werden die Opfer der Menschenhändler vor allem in der Gastronomie, bei der Pflege und in der Landwirtschaft ausgebeutet. Für Deutschland selbst fehlen wissenschaftlich gesicherte Schätzungen.
In der vergangenen Legislaturperiode gab es nach Angaben von Follmar-Otto in der Politik wenig Bewegung bei diesem Thema. "Es haben vor allem die Innenpolitiker gebremst, mit dem Argument, solche Regelungen könnten für eine illegale Zuwanderung missbraucht werden", sagt die Menschenrechtlerin. Inzwischen habe die EU-Kommission die Umsetzung ihrer Richtlinie angemahnt. Wenn sich auch weiterhin nichts ändere, könnte Deutschland von Brüssel verklagt werden.
Ratifizierung zieht sich hin
Schon bei der Europaratskonvention von 2005 hat sich Deutschland sieben Jahre Zeit bis zur Ratifizierung gelassen. In diesem Dokument wird festgelegt, dass sich die teilnehmenden Staaten besonders um die Rechte und den Schutz der Opfer von Menschenhändlern kümmern. Zum Beispiel, indem ihnen eine sichere Unterkunft, juristische Unterstützung und medizinische Versorgung gewährleistet werden. "Die Realität sieht anders aus", sagt Naile Tanis vom Koordinierungskreis Frauenhandel.
Sie hat bedrückende Beispiele parat, um ihren Eindruck zu untermauern: "Da wird einer Frau, der in der Zwangssituation die Zähne ausgeschlagen worden sind, der Zahnersatz verweigert, einer anderen wird kein Dolmetscher zur Verfügung gestellt, als sie Schadenersatz vor Gericht einfordern wollte." Die Betroffenen seien in ihrer unsicheren Situation oft nicht bereit, im Strafverfahren zu kooperieren. In der Folge werde die Verurteilung der Täter erschwert. "Wir würden uns einen Aufenthaltstitel für mindestens drei Jahre wünschen", sagt Tanis. Missbrauch fürchtet sie nicht. Ihr Eindruck: In den meisten Fällen wollen die Opfer wieder in ihre Heimatländer zurück.