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Middelhoff bleibt in U-Haft

5. Dezember 2014

Der frühere Spitzenmanager Thomas Middelhoff muss vorerst im Gefängnis bleiben. Wegen Fluchtgefahr hält das Landgericht Essen die Untersuchungshaft weiterhin für notwendig.

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Thomas Middelhoff Urteil Landgericht Essen 14.11.2014
Bild: picture-alliance/dpa/R. Vennenbernd

Das Landgericht Essen entschied am Freitag, einen vor drei Wochen erlassenen Haftbefehl gegen den 61-jährigen Middelhoff nicht aufzuheben. "Der Haftbefehl ist weiterhin in Kraft und wird weiter vollzogen", teilte das Gericht mit.

Nun werde das Oberlandesgericht Hamm als zuständiges Beschwerdegericht den Fall noch einmal prüfen. Dieses könnte für einen Beschluss bis kurz vor Weihnachten brauchen.

Middelhoffs Verteidiger hatten bereits vor eineinhalb Wochen Haftbeschwerde eingelegt. Die Essener Kammer habe aber erst jetzt darüber entscheiden können, weil Middelhoffs Verteidiger auch ein Befangenheitsgesuch gegen die Richter gestellt haben, sagte ein Justizsprecher.

Darüber musste zunächst eine andere Kammer entscheiden. Die Richter hätten jedoch keinen Grund für die Besorgnis der Befangenheit gesehen.

Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr

Der ehemalige Chef des Karstadt-Mutterkonzerns Arcandor war am 14. November unter anderem wegen schwerer Untreue zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt worden.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Middelhoff unter anderem Privatflüge mit Charterjets und Hubschraubern über Arcandor abgerechnet hat und seinem ehemaligen Arbeitgeber insgesamt einen Schaden von rund einer halben Million Euro zugefügt hat.

Unmittelbar nach dem Urteil wurde Middelhoff noch im Gerichtssaal verhaftet. Richter Jörg Schmitt hatte Untersuchungshaft für den Ex-Manager angeordnet, der seinen Hauptwohnsitz in Frankreich hat. Schmitt verwies zur Begründung auf Fluchtgefahr.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Middelhoff hat die Vorwürfe stehts bestritten, seine Anwälte haben Revision eingelegt. Der Fall wird damit wohl vor dem Bundesgerichtshof landen.

bea/wen (dpa, reuters)