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Mutmaßliche NS-Verbrecher aufgespürt

9. August 2016

Sie waren Wachleute, Schreibkräfte oder Telefonistinnen im Vernichtungslager Stutthof bei Danzig. Ob gegen die acht Männer und Frauen Anklage wegen Beihilfe zum Mord erhoben wird, entscheiden Staatsanwälte.

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Gedenkstätte des ehemaligen KZ Stutthof bei Danzig (Foto: picture alliance/NurPhoto/M. Fludra)
Bild: picture alliance/NurPhoto/M. Fludra

Die Zentrale Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg hat gegen die vier Männer und vier Frauen Vorermittlungen geführt und das Ergebnis an die zuständigen Staatsanwaltschaften weitergeleitet. Den Betroffenen wird vorgeworfen, mit ihrer Arbeit im KZ Stutthof in Tausenden Fällen Beihilfe zum Mord geleistet zu haben.

Wie Behördenleiter Jens Rommel mitteilte, waren die Männer als Wachleute und die Frauen als Schreibkraft, Telefonistin oder Fernsprechvermittlerin in der Lagerverwaltung tätig. Der älteste der Ex-Wachleute sei 1918 geboren, die jüngste zivile Mitarbeiterin 1927. Die Verdächtigen leben alle im Bundesgebiet.

Verurteilung ungewiss

Nach Einschätzung Rommels war Stutthof spätestens von Juli 1944 an ein Vernichtungslager, in dem Häftlinge durch Gas oder Genickschuss ermordet wurden. Bis Mai 1945 wurden rund 27.000 Menschen, vor allem Juden, getötet.

Ob die Mitarbeit im Lager als Wachmann oder Telefonistin für eine Verurteilung ausreicht, sei schwer einzuschätzen, meinte der Rommel: "Wir wissen nicht, ob wir rechtlich den Kreis so weit ziehen können."

Gesundheitszustand muss berücksichtigt werden

Bei einer Verurteilung sehe der Strafrahmen eine Gefängnisstrafe zwischen drei und 15 Jahren vor, allerdings könnte für mehrere Beteiligte auch noch das Jugendstrafrecht gelten. Ob es zu Gerichtsverfahren gegen die Tatverdächtigen kommt, entscheiden die jeweiligen Staatsanwaltschaften. Dabei müssen sie den Gesundheitszustand der Hochbetagten berücksichtigen.

Im Zuge ihrer Vorermittlungen versucht die 1958 gegründete Zentrale Stelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen, nach Ort, Zeit und Täterkreis begrenzte Tatkomplexe herauszuarbeiten und noch verfolgbare Beschuldigte zu ermitteln. Gelingt dies nach ihrer Einschätzung, leitet sie den Vorgang an die zuständige Staatsanwaltschaft weiter. Erst diese entscheidet dann über eine Anklage.

gri/kle (epd, afp, dpa)