Neue Bafög-Reform beschlossen: Studenten bekommen mehr Geld
13. Juni 2024Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) wurde seit seiner Einführung 1971 immer wieder reformiert. Aus dem anfangs reinen Zuschuss ohne Rückzahlung wurde später zunächst ein Volldarlehen. Seit 1990 gilt die Regel: Eine Hälfte gibt's geschenkt, die andere muss zurückgezahlt werden. Nun hat der Deutsche Bundestag beschlossen, das Förderinstrument neu zu gestalten.
Die Bafög-Regelsätze für alle geförderten Studierenden und Schüler steigen ab dem neuen Schuljahr und dem kommenden Wintersemester um fünf Prozent - eine entsprechende Gesetzesvorlage verabschiedete der Bundestag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen. Neu ist zudem eine staatliche Studienstarthilfe in Höhe von 1000 Euro. Sie ist für Studienanfänger bestimmt, die unter 25 Jahre alt sind und Bürgergeld beziehen oder in Familien leben, die durch andere staatliche Leistungen wie den Kinderzuschlag oder Wohngeld ihr Einkommen aufbessern müssen. Damit soll etwa der Kauf eines Laptops oder Bücher ermöglicht werden.
Die Regierungskoalition hatte nach viel Kritik von Sozialverbänden und Studierendenvertretern ihre Bafög-Reform noch einmal geändert und eine Erhöhung der Sätze ergänzt, die im Gesetzentwurf von Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger zunächst nicht vorgesehen waren.
Was ändert sich noch?
Der Höchstsatz steigt zum 1. August von 934 auf 992 Euro. Das Änderungsgesetz sieht zudem Erhöhungen beim Wohnkostenzuschuss und den Elternfreibeträgen vor. Das Wohngeld soll um 20 Euro auf 380 Euro steigen, der Elternfreibetrag um 0,25 Punkte auf 5,25 Prozent.
Höhere Freibeträge bedeuten: Eltern und Bafög-Empfänger dürfen künftig mehr verdienen und fallen trotzdem nicht gleich aus der Förderung heraus. In der Vergangenheit war die Zahl der Empfänger deutlich gesunken: 2022 bezogen nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 630.000 Personen Bafög-Leistungen, zehn Jahre zuvor waren es noch 979.000.
Das Gesetz setzt auch weitere Erleichterungen etwa beim Wechsel der Studienfachrichtung fest. Liegt ein "wichtiger Grund" vor, können Studierende zukünftig bis zum Beginn des fünften Semesters das Fach wechseln. Ohne Angabe von Gründen soll ein Fachwechsel bis zum vierten Semester möglich sein. Bisher war ein Wechsel der Fachrichtung nur bis zu Beginn des dritten Semesters möglich.
Mit der Neuregelung will die Bundesregierung zudem ein so genanntes Flexibilitätssemester einführen. Ein solches Semester soll es Studierenden ermöglichen, "ohne Angabe von Gründen über die Förderungshöchstdauer hinaus für ein Semester gefördert zu werden".
Kritik: Reform nicht "ausreichend"
Studierendenvertreter begrüßten die Erhöhungen von Regelsatz und Wohnkostenpauschale im Grundsatz. 380 Euro im Monat für Wohnkosten reichten aber in kaum einer deutschen Hochschulstadt aus, erklärte der Vorstandsvorsitzende des Deutschen Studierendenwerks, Matthias Anbuhl. Er verwies auf Studien, denen zufolge ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft auf dem freien Wohnungsmarkt im Durchschnitt 479 Euro Miete kostet.
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) kritisierte, dass der Bafög-Grundbedarf mit 475 Euro weiterhin deutlich unter dem Grundbedarf beim Bürgergeld von 563 Euro im Monat liege. Wenn die Bundesregierung keine "Klatsche" des Bundesverfassungsgerichts riskieren wolle, müsse sie schnell für eine weitere Anpassung sorgen, forderte GEW-Vizechef Andreas Keller.
Stark-Watzinger wies darauf hin, dass die Ampel-Koalition mit der neusten Reform nun zum dritten Mal das Bafög angepasst habe. Damit seien die Bedarfssätze in dieser Legislaturperiode insgesamt um elf Prozent und der Wohnkostenzuschuss um 17 Prozent gestiegen, erklärte sie.
ch/kle (afp, dpa)