Neuer Höhepunkt der Österreich-Wahlposse?
12. September 2016In Österreich ist der Posten des Staatsoberhaupts vakant, seit Bundespräsident Heinz Fischer vor gut zwei Monaten verfassungsgemäß aus dem Amt schied. Eigentlich sollte schon seit Mai sein Nachfolger feststehen, doch die Stichwahl zwischen dem ehemaligen Grünen-Chef Alexander Van der Bellen und dem Kandidaten der rechtsgerichteten FPÖ, Norbert Hofer, wurde vom Verfassungsgerichtshof in Wien Anfang Juli annulliert.
Zwar wurde in dem Verfahren kein Wahlbetrug festgestellt, dafür aber das vorzeitige Öffnen und das vorschriftswidrige Lagern von Briefwahlkarten. Auch Unbefugte waren mit der Auszählung beauftragt. Die Stichwahl hatte die FPÖ erfolgreich angefochten, nachdem Hofer die Abstimmung im Mai äußert knapp verloren hatte.
Wahlverschiebung wahrscheinlich
Nun steht auch der neue Wahltermin 2. Oktober auf der Kippe - wieder wegen Problemen mit den sogenannten Wahlkarten.
Innenminister Wolfgang Sobotka traf sich Sonntagabend noch mit den Spitzen aller Parlamentsparteien, Juristen und weiteren Experten, um die weitere Vorgehensweise zu koordinieren. An diesem Montag will der konservative Minister die Entscheidung seiner Innenbehörde verkünden. Bereits am vergangenen Wochenende hatte Sobotka allerdings daran gezweifelt, dass der Urnengang in drei Wochen verfassungsgemäß durchgeführt werden könnte: "Schaut nicht aus, dass wir das zusammenbringen." Auch Hofer und Van der Bellen rechnen nach eigenen Worten mit einer erneuten Wahlverschiebung.
Der Leim macht die Probleme
Der äußerst profane Grund diesmal: Zahlreiche Wahlkarten sind schlecht verleimt. Der Kleber hält die Unterlagen nicht zusammen und macht so die Stimmen ungültig. Kommentatoren reagierten vor allem mit Häme und Spott auf die neuen Schwierigkeiten.
Experten sind sich derweil uneinig, wie schnell der Wahltermin überhaupt geändert werden kann. Das entsprechende Gesetz sieht bislang eine Verschiebung nur bei dem Tod eines Kandidaten vor. Damit noch in diesem Jahr gewählt werden könnte, müsste eine Gesetzesänderung so schnell wie möglich mit einfacher Mehrheit vom österreichischen Parlament beschlossen werden.