1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen
Politik

NGO-Mitarbeiter in Ägypten freigesprochen

20. Dezember 2018

Jahrelang hatte sich der Prozess hingezogen. In einem Wiederaufnahmeverfahren haben Mitarbeiter der Konrad-Adenauer-Stiftung nun gesiegt. Ob sie wieder in Ägypten arbeiten können, ist jedoch offen.

https://p.dw.com/p/3AScq
Andreas Jacobs Konrad-Adenauer-Stiftung in Kairo Ägypten
Der frühere Leiter des KAS-Büros in Kairo, Andreas Jacobs (Archivbild)Bild: picture-alliance/dpa

Ein Gericht in Ägypten hat 43 NGO-Mitarbeiter vom Vorwurf der unrechtmäßigen Finanzierung aus dem Ausland und der Unruhestiftung freigesprochen. Unter ihnen sind auch zwei Vertreter der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS).

Die Angeklagten waren im Juni 2013 zu Gefängnisstrafen zwischen einem und fünf Jahren verurteilt worden. Das Gericht ordnete damals die dauerhafte Schließung der KAS und der übrigen Nichtregierungsorganisationen an. Dies war international auf scharfe Kritik gestoßen. Die Bundesregierung hatte mehrfach die Einstellung des Verfahrens verlangt.

In Abwesenheit verurteilt

Im April 2017 hatte Ägyptens höchstes Berufungsgericht ein Wiederaufnahmeverfahren angeordnet. Zuvor hatten 16 der NGO-Vertreter Berufung eingelegt. Der frühere Büroleiter der KAS, Andreas Jacobs, und eine Mitarbeiterin saßen zu keiner Zeit in Haft, da sie - ebenso wie weitere Entsandte - in Abwesenheit verurteilt worden waren.

Deutschland, Frank-Walter Steinmeier und Samih Schukri
Ägyptens Außenminister Schukri (links) mit dem damaligen Bundesaußenminister Steinmeier 2016 in BerlinBild: picture-alliance/dpa/B. Pedersen

Das Auswärtige Amt in Berlin erklärte, man habe den Richterspruch "mit Freude und Genugtuung" aufgenommen. Die Stiftung selbst betonte, es gebe "keinen Automatismus", jetzt wieder ein KAS-Büro in Ägypten zu eröffnen.

Kritik wird erstickt

2016 hatte das ägyptische Parlament ein Gesetz beschlossen, das die unabhängige Arbeit ausländischer Nichtregierungsorganisationen drastisch einschränkt. 2017 trat ein Zusatzprotokoll zum deutsch-ägyptischen Kulturabkommen in Kraft, das den Status und die Arbeitsbedingungen deutscher Stiftungen in Ägypten regelt. Auf dieser Basis seien die jüngsten Freisprüche erfolgt, sagte ein KAS-Sprecher.

Ägyptens autoritäre Regierung versucht seit Jahren, abweichende Meinungen und den Einfluss von Gruppen außerhalb des Machtapparats zu ersticken. Anfang 2016 musste auch die FDP-nahe Friedrich-Naumann-Stiftung das Land verlassen.

jj/sti (dpa, afp, epd)