NGO-Mitarbeiter in Ägypten freigesprochen
20. Dezember 2018Ein Gericht in Ägypten hat 43 NGO-Mitarbeiter vom Vorwurf der unrechtmäßigen Finanzierung aus dem Ausland und der Unruhestiftung freigesprochen. Unter ihnen sind auch zwei Vertreter der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS).
Die Angeklagten waren im Juni 2013 zu Gefängnisstrafen zwischen einem und fünf Jahren verurteilt worden. Das Gericht ordnete damals die dauerhafte Schließung der KAS und der übrigen Nichtregierungsorganisationen an. Dies war international auf scharfe Kritik gestoßen. Die Bundesregierung hatte mehrfach die Einstellung des Verfahrens verlangt.
In Abwesenheit verurteilt
Im April 2017 hatte Ägyptens höchstes Berufungsgericht ein Wiederaufnahmeverfahren angeordnet. Zuvor hatten 16 der NGO-Vertreter Berufung eingelegt. Der frühere Büroleiter der KAS, Andreas Jacobs, und eine Mitarbeiterin saßen zu keiner Zeit in Haft, da sie - ebenso wie weitere Entsandte - in Abwesenheit verurteilt worden waren.
Das Auswärtige Amt in Berlin erklärte, man habe den Richterspruch "mit Freude und Genugtuung" aufgenommen. Die Stiftung selbst betonte, es gebe "keinen Automatismus", jetzt wieder ein KAS-Büro in Ägypten zu eröffnen.
Kritik wird erstickt
2016 hatte das ägyptische Parlament ein Gesetz beschlossen, das die unabhängige Arbeit ausländischer Nichtregierungsorganisationen drastisch einschränkt. 2017 trat ein Zusatzprotokoll zum deutsch-ägyptischen Kulturabkommen in Kraft, das den Status und die Arbeitsbedingungen deutscher Stiftungen in Ägypten regelt. Auf dieser Basis seien die jüngsten Freisprüche erfolgt, sagte ein KAS-Sprecher.
Ägyptens autoritäre Regierung versucht seit Jahren, abweichende Meinungen und den Einfluss von Gruppen außerhalb des Machtapparats zu ersticken. Anfang 2016 musste auch die FDP-nahe Friedrich-Naumann-Stiftung das Land verlassen.
jj/sti (dpa, afp, epd)