NS-Raubkunst: Erben fordern Werke zurück
22. Juli 2014Die Nachfahren des bekannten jüdischen Zeitungstycoons Rudolf Mosse, die in den USA leben, haben eine namhafte Anwaltskanzlei in San Francisco beauftragt, die Kunstsammlung zurückzufordern. Die US-Amerikaner haben eine Liste mit 411 Kunstobjekten auf der Internetseite "Lost Art" veröffentlicht, der 1998 eingerichteten zentralen Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste. Die in Magdeburg ansässige Einrichtung veröffentlicht in einer Datenbank Kunstwerke aus meist jüdischem Besitz, die zwischen 1933 und 1945 verschwunden oder geraubt worden sind.
Rückgabeforderung für mehr als 400 Kunstwerke
Mosses Erben beanspruchen unter anderem ein altägyptisches Opferbecken und einen Eingeweidekrug aus dem Neuen Museum in Berlin. Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz bestätigte indirekt den Rückgabeanspruch der Mosse-Familie. Man stehe in Kontakt mit dem Anwalt der Erben, teilte die Sprecherin der Stiftung auf Anfrage mit.
Auch andere deutsche Museen und Galerien müssen sich auf Rückgabeforderungen einstellen. Zu den gelisteten Objekten gehören neben 55 Plastiken, 32 Grafiken sowie Möbelstücken, Schmuck und Teppichen auch 176 Gemälde, darunter Werke von Adolph Menzel über Max Liebermann bis hin zu Karl Spitzweg. Eine Münchner Wirtschaftsdetektei hatte im Auftrag der Erben seit Jahren Exponate der Sammlung gesucht und wurde auch in den städtischen Sammlungen von Karlsruhe, Sindelfingen, Köln und Darmstadt fündig.
Berechtigte Ansprüche der Erben
Rudolf Mosse gehörte Anfang des 20. Jahrhunderts neben Alfred Hugenberg und Leopold Ullstein zu den bedeutendsten Zeitungsverlegern Deutschlands. Als er 1920 starb, blieb seine umfangreiche Kunstsammlung bis zur Enteignung durch die Nazis im Familienbesitz. 1934 wurden die Kunstwerke im Berliner Auktionshaus Lepke versteigert.
Nach Kriegsende wurden die Enteignungen in der NS-Zeit als Unrecht anerkannt. Nach der Wiedervereinigung erhielten die Nachkommen den umfangreichen Immobilienbesitz in Ostdeutschland zurück. Nach Überzeugung von Kunstrechtsexperten ist der Anspruch der Familie auf die Kunstwerke daher durchaus berechtigt.
Suc/rey (Berliner Zeitung, epd)