"Belastung für Prozess"
17. Juli 2014Deutsche Welle: Herr Bliwier, Beate Zschäpe hat kein Vertrauen mehr zu ihren Pflichtverteidigern. Man wartet auf ihre Begründung und die Stellungnahmen von Verteidigung und Anklage. Welche Folgen könnte das für den NSU-Prozess haben?
Thomas Bliwier: Das hängt sehr davon ab, was Frau Zschäpe tatsächlich vorträgt. In längeren Strafsachen kann immer eine Störung im Verhältnis zwischen Verteidigung und Mandant eintreten. Die Rechtsprechung ist sehr streng, weil ein Angeklagter nicht durch fadenscheinige Gründe dafür sorgen können soll, dass ein Pflichtverteidiger ausgewechselt und der Prozess unterbrochen werden muss. Dass solche Anträge gestellt werden, passiert relativ häufig. Dass tatsächlich daraufhin ein Pflichtverteidiger ausscheiden muss, ist selten. Nach der Rechtsprechung werden nur Gründe akzeptiert, die wirklich schwerwiegend sind. Das Vertrauensverhältnis muss nachhaltig und dauerhaft zerstört sein.
Könnte es sein, dass dieser Antrag im Prozess nichts bewirkt?
Formal kann das sein, aber der Prozess wird nicht mehr derselbe wie vorher sein. Bei einer so schwerwiegenden Anklage, wo noch etliche Hauptverhandlungstage und Zeugenvernehmungen ausstehen, hat die Angeklagte ja in recht drastischer Weise agiert: Sie bestellt einen Wachtmeister, der dem Gericht übermittelt, Beate Zschäpe habe kein Vertrauen mehr zu ihren Verteidigern - und das mitten in der Vernehmung des Zeugen Tino Brandt. Das ist ein Signal. Egal, wie das ausgeht, muss man zur Kenntnis nehmen, dass Frau Zschäpe sagt: Ich habe zu meinen Verteidigern kein Vertrauen mehr. Wenn man das nicht wieder herstellen kann, muss man sich vorstellen: Frau Zschäpe fühlt sich nicht mehr verteidigt und die Verteidiger wissen, dass sie nicht mehr das Vertrauen der Mandantin haben. Das ist eine schwere Belastung für den Prozess.
Sie vertreten die Familie von Halit Yozgat, der als neuntes NSU-Mordopfer gilt. Liegt in dieser Entwicklung für Ihre Mandanten und andere Nebenkläger eher Grund zur Hoffnung oder zur Sorge?
Unsere Mandanten sind besorgt. Sie sind natürlich gespannt, was als Begründung vorgetragen wird. Besorgnis besteht für den Fall, dass es schwerwiegende Gründe sein sollten und der Senat diesem Antrag stattgeben müsste. Dann ist schwer vorstellbar, dass das Verfahren fortgesetzt werden könnte. Man könnte theoretisch neue Verteidiger bestellen. Sie müssten sich einarbeiten, innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Unterbrechungspause von einem Monat ist das aber schwer vorstellbar. Das ist eine große Sorge, die die Mandanten haben: Heißt das möglicherweise, dass der Prozess platzt und wir von Neuem beginnen müssen?
Aber die Hürden dafür sind doch sehr hoch?
Die Hürden sind sehr, sehr hoch. Es tritt immer mal Unzufriedenheit ein, mit dem, was die Verteidigung macht oder nicht macht. In aller Regel kann man gemeinsam einen Weg finden, indem man beispielsweise Kritik an einer Art der Zeugenbefragung bespricht und die Verteidigung reagiert. Es ist auch denkbar, dass zum Beispiel nur ein Pflichtverteidiger ersetzt würde.
Beate Zschäpe hat auf Anraten ihrer Verteidiger im ganzen Prozess geschwiegen. Es gibt Vermutungen, sie könnte sich zu einer Aussage entschließen. Sehen Sie Gründe dafür?
Ich habe früh den Standpunkt vertreten, dass ich glaube, Frau Zschäpe wird sich irgendwann äußern. Wir haben ein Verfahren, wo ich glaube, Schweigen ist keine gute Strategie. Wir haben vor kurzem die Haftentscheidung zum Mitangeklagten Ralf Wohlleben bekommen. Der Senat hat in vollkommener Klarheit formuliert, dass er Herrn Wohlleben weiter für dringend tatverdächtig im Sinne der Anklage hält und dass die bisherige Beweisaufnahme daran nichts geändert hat. Diese Entscheidung wird auch Frau Zschäpe zur Kenntnis genommen haben. Wir haben gerade von Tino Brandt wieder gehört, dass sie ideologiefest war, dass sie nicht "das kleine Mäuschen" war, das nicht an politischen Diskussionen teilgenommen hätte, sehr eng verbunden mit Mundlos und Böhnhardt. Das Gericht ist nicht gehalten, jedem denkbaren Zweifel nachzugehen, sondern nur Zweifeln, die mit Händen zu greifen sind. Vielleicht begreift Frau Zschäpe, dass man dem nur durch eine Aussage etwas entgegensetzen kann oder durch eine konsequentere Verteidigung als die, die wir bisher erlebt haben.
Gerade Ihre Mandanten haben im Gerichtssaal appelliert, Frau Zschäpe möge aussagen. Dominiert der Wunsch nach Aufklärung alles andere?
Der Wunsch nach Aufklärung dominiert. Von Anfang an haben sie formuliert, dass es ihnen nicht um eine bestimmte Strafe für Frau Zschäpe geht, sondern dass sie davon ausgehen, dass sie weiß, was sich ereignet hat, wie die Opfer ausgewählt worden sind, oder ob es lokale Unterstützer gab oder nicht. Es war ganz beeindruckend, wie Frau Yozgat im Gerichtssaal gesagt hat: "Sie sollen nicht verurteilt werden für etwas, was Sie nicht begangen haben." Die Familie Yozgat hat kein Interesse an einer schwachen oder schlechten Verteidigung. Im Gegenteil. Natürlich fühlt man sich wohler, wenn später ein Urteil gesprochen wird in einem solchen Prozess, wenn man weiß, hier ist fundiert und gut verteidigt worden. Man braucht in einem solchen Prozess nicht nur eine starke Nebenklage sondern auch eine starke Verteidigung. Familie Yozgat geht es darum, von dieser Frau zu hören, was sich wirklich ereignet hat. In welche Richtung eine solche Aussage ginge, ist ja völlig offen, aber ich glaube, das ist auch egal, sie würde in jedem Fall zu einer Aufklärung beitragen.
Der Hamburger Rechtsanwalt Thomas Bliwier vertritt seit Verhandlungsbeginn am 6. Mai 2013 beim NSU-Prozess in München die Nebenkläger der Familie Yozgat. Halit Yozgat wurde am 06.04.2006 im Alter von 21 Jahren in seinem Internet-Café in Kassel erschossen. Er gilt als neuntes Opfer der NSU-Mordserie.
Das Interview führte Andrea Grunau.