Zschäpe will keine Rechtsextremistin mehr sein
3. Juli 2018Am Ende des NSU-Prozesses hat sich die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe noch einmal von den Verbrechen ihrer Freunde Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt distanziert. Rechtes Gedankengut habe keine Bedeutung mehr für sie, sagte die 43-Jährige vor dem Münchner Oberlandesgericht. Sie habe "mit diesem Kapitel abgeschlossen". Zschäpe sagte in ihrer persönlichen Ansprache an die Richter gewandt: "Bitte verurteilen Sie mich nicht stellvertretend für etwas, was ich weder gewollt noch getan habe."
Zschäpe wandte sich in ihrem Schlusswort auch direkt an die Angehörigen. Sie habe die "Not und Verzweiflung" der Hinterbliebenen der zehn NSU-Mordopfer sehen und spüren können. Sie könne ihnen aber nicht die von ihnen erwünschte Antwort geben, warum Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gerade diese Menschen als Opfer ausgewählt hätten. Sie wisse es nicht.
Urteil am 11. Juli
Nach mehr als fünf Jahren steht der NSU-Prozess vor dem Abschluss. Am 11. Juli will das Gericht das Urteil gegen Zschäpe und vier mitangeklagte mutmaßliche Helfer des "Nationalsozialistischen Untergrunds" sprechen, wie der Vorsitzende Richter Manfred Götzl bekanntgab. Den Ermittlungen zufolge hatten Mundlos und Böhnhardt während der fast 14 Jahre, in denen das Trio im Untergrund lebte, zehn Menschen erschossen und zwei Sprengstoffanschläge verübt. Das Motiv war in fast allen Fällen Fremdenhass. Die meisten Opfer waren türkischer und griechischer Abstammung.
Der NSU-Prozess soll klären, welche Schuld Zschäpe und die Mitangeklagten dabei haben. Mundlos und Böhnhardt hatten sich das Leben genommen. Die Bundesanwaltschaft sieht Zschäpe als Mittäterin und hat lebenslange Haft mit Sicherungsverwahrung gegen sie beantragt. Zschäpe habe sich als Mitglied einer terroristischen Vereinigung des zehnfachen Mordes, mehrerer Mordversuche durch zwei Bombenanschläge und mehrerer Raubüberfälle schuldig gemacht.
Zschäpes zwei Verteidigerteams halten sie für unschuldig, was die Morde und Anschläge angeht. Unterschiedlich sehen die Verteidiger dagegen Zschäpes Beitrag zu den anderen Straftaten: Ihre drei ursprünglichen Pflichtverteidiger halten lediglich eine Strafe für einfache Brandstiftung für angebracht, ihre beiden Wunschverteidiger höchstens zehn Jahre Gefängnis wegen Beihilfe bei zahlreichen Überfällen.
kle/as (dpa, rtr, afp)