Geheime Abstimmung über Zuma erlaubt
22. Juni 2017Ja, Parlamentspräsidentin Baleka Mbete sei befugt, über eine geheime Stimmabgabe zu entscheiden. Die Verfassung sehe dazu keine Regelungen für das Parlament vor. Mit diesem Urteil stellte das südafrikanische Oberste Gericht Mbete frei, bei dem anstehenden Misstrauensvotum gegen Präsident Jacob Zuma (Artikelfoto) den entsprechenden Forderungen der Opposition nachzugeben.
Mbete ist Mitglied der Regierungspartei Afrikanischer Nationalkongress (ANC) und gilt als Verbündete Zumas. Sie hatte sich zunächst damit herausreden wollen, sie sei nicht zur Anordnung einer verdeckten Abstimmung berechtigt.
Zuma steht wegen Vetternwirtschaft und Korruption seit Jahren in der Kritik und hat bereits vier Misstrauensvoten überstanden. Mehrere Oppositionsparteien hatten vom Verfassungsgericht die Erlaubnis für eine anonyme Abstimmung gefordert. Sie gehen davon aus, dass unzufriedene Abgeordnete aus dem ANC-Lager eher gegen Zuma stimmen könnten, wenn ihr Votum nicht öffentlich bekannt wird. So hätten sie keine Repressionen Zumas oder des Parteiapparats zu fürchten.
Zuletzt hatten sich auch innerhalb des ANC immer mehr Funktionäre für einen Rückzug Zumas ausgesprochen. Viele Weggefährten und Organisationen setzten sich inzwischen von ihm ab.
Das Staatsoberhaupt hat sich nach Angaben der Anti-Korruptionsbehörde unter anderem bei der Vergabe von Minen-Lizenzen und der Ernennung von Ministern von Geschäftsleuten beeinflussen lassen. Zudem wird er für Rekordarbeitslosigkeit und geringes Wirtschaftswachstum verantwortlich gemacht.
Zuma ist ein Veteran aus dem Anti-Apartheid-Kampf und steht seit 2009 an der Staatsspitze. Er ist Chef des ANC. Eigentlich war vorgesehen, dass er im Dezember den Parteivorsitz abgibt und vor der für 2019 geplanten Präsidentschaftswahl zurücktritt.
SC/uh (afpe, APE, epd)