Germanwings-Absturz: Klage in USA geplant
9. August 2015"Wir bereiten eine Klage in den USA vor und sehen gute Chancen für einen Gerichtsstand in den Vereinigten Staaten", sagte Rechtsanwalt Elmar Giemulla, der die Hinterbliebenen von 39 Opfern vertritt, der "Bild am Sonntag". Es gehe insbesondere darum, mit Hilfe des dortigen außergerichtlichen Systems der Beweisaufnahme feststellen zu lassen, "warum es möglich war, dass der Copilot mit erwiesenen psychischen Problemen und einer entsprechenden Vorgeschichte überhaupt fliegen durfte".
Klagesumme noch offen
Eine Klagesumme gebe es noch nicht, sagte Giemulla weiter. In der Regel überschreiten die von US-Gerichten festgelegten Schadenersatzsummen die von deutschen Gerichten deutlich. Häufig werden Summen gezahlt, die um das Zehnfache über den hier üblichen Beträgen liegen. Im Gegensatz zu Deutschland akzeptieren Gerichte in den USA auch Ansprüche auf emotionalen Schadenersatz. Die Lufthansa als Germanwings-Mutterkonzern hatte den Hinterbliebenen zunächst 25.000 Euro Schmerzensgeld und zusätzliche Leistungen angeboten, was die Angehörigen als unzureichend kritisierten.
Rechtsanwalt Giemulla arbeitet nach eigenen Angaben mit der Kanzlei Kreindler und Kreindler aus New York zusammen: "Sie haben weltweit die beste Reputation auf diesem Gebiet und waren an der Abwicklung praktisch aller Großunglücke federführend beteiligt."
Bei dem Airbus-Absturz auf dem Flug von Barcelona nach Düsseldorf in den französischen Alpen waren am 24. März alle 150 Menschen an Bord ums Leben gekommen. Nach bisherigen Ermittlungen hat der Copilot die Maschine der Lufthansa-Tochter Germanwings absichtlich abstürzen lassen. Der 27-Jährige litt an Depressionen und unterbrach deswegen 2009 seine Pilotenausbildung. Im selben Jahr informierte er die Fliegerschule der Lufthansa über eine "abgeklungene schwere Depression".
qu/se (afp, BamS)