Isolationshaft: Breivik erzielt Teilerfolg
20. April 2016Während seiner Inhaftierung wegen Terrorismus und Massenmords sei es zu einer "unmenschlichen Behandlung" gekommen, urteilten die Richter in der norwegischen Hauptstadt. Wörtlich heißt es: "Die Haftbedingungen von Anders Behring Breivik stellten eine Verletzung der Menschenrechtskonvention, Artikel 3, dar". Wegen seiner Isolationshaft hatte Breivik gegen den Staat geklagt. "Entscheidende Faktoren waren die Länge der Isolation, eine mangelhafte Begründung, begrenzte Klagemöglichkeiten und zu wenige ausgleichende Maßnahmen", so das Urteil in Oslo.
Das Gericht verwies insbesondere darauf, dass der 37-Jährige seit fast fünf Jahren in Einzelhaft sitze. Nicht durchsetzen konnte sich Breivik hingegen mit der Klage gegen die Kontrolle seiner Korrespondenz.
Der erklärte Rechtsextremist hatte in den Anhörungen zu dem Fall argumentiert, seine Einzelhaft verstoße gegen die europäische Menschenrechtskonvention. Die Rechtsvertreter der Behörden hatten dagegen gehalten, Breivik sei "extrem gefährlich" und seine Haftbedingungen seien durch die Konvention klar gedeckt.
Breivik hatte im Juli 2011 zunächst acht Menschen bei einem Bombenanschlag in Oslo getötet und anschließend auf der Insel Utöya 69 Teilnehmer eines Sommerlagers der sozialdemokratischen Jugendorganisation erschossen. Er wurde zur Höchststrafe von 21 Jahren Gefängnis verurteilt. In den Anhörungen zu seinen Haftbedingungen hatte er sich immer wieder extremistisch geäußert und den Hitler-Gruß gezeigt.
SC/sti (afp, APE, dpa)