Pistorius-Urteil: fahrlässige Tötung
12. September 2014Die Richterin Thokozile Masipa sagte am Freitag in Pretoria, das Urteil sei einstimmig ergangen. Auch in einem von drei Nebenanklagepunkten, dem fahrlässigen Schusswaffengebrauch in einem Restaurant, sprach sie den 27-Jährigen für schuldig. Die Höchststrafe bei fahrlässiger Tötung beträgt in solchen Fällen in Südafrika 15 Jahre. Eine Mindeststrafe gibt es nicht. Pistorius nahm den Schuldspruch mit Fassung auf und zeigte kaum eine Regung.
Am Donnerstag hatte die Richterin den 27-jährigen Angeklagten von den schwersten Vorwürfen des Mordes und des Totschlags freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft habe nicht zweifelsfrei beweisen können, dass der Angeklagte vorsätzlich gehandelt habe, sagte die Richterin in Pretoria. Allerdings warf sie dem 27-Jährigen vor, fahrlässig ("negligent") gehandelt zu haben.
Die Richterin schloss auch einen bedingten Vorsatz aus: Pistorius habe offenbar nicht vorhergesehen, dass er mit seinen Schüssen die Person hinter der Tür töten könnte - geschweige denn seine eigene Freundin, weil er sie im Schlafzimmer wähnte.
Vier Schüsse
Der an den Unterschenkeln amputierte Ausnahmesportler hatte seine Freundin Reeva Steenkamp im Februar 2013 in der Nacht zum Valentinstag getötet. Laut Anklage schoss Pistorius vier Mal durch die geschlossene Badezimmertür in seiner Luxuswohnung in Pretoria. Die 30-jährige Steenkamp wurde demnach von drei Geschossen tödlich getroffen. Der Sportler plädiert auf unschuldig.
Pistorius hat die Schüsse nie bestritten. Der ehemalige Paralympics-Star argumentierte aber, in der Toilette einen Fremden vermutet und aus Panik vor dem vermeintlichen Einbrecher geschossen zu haben. Hingegen nimmt die Staatsanwaltschaft an, dass Pistorius das Model im Wutanfall nach einem Streit tötete.
Pistorius brach in Tränen aus, als die Richterin Mord ausschloss. "Die Fakten reichen einfach nicht aus, um diese These zu stützen", sagte Masipa. Bei einer Verurteilung wegen Mordes hätte ihm eine 25-jährige Haftstrafe gedroht. Die Richterin betonte in dem voll besetzten Gerichtssaal, Pistorius habe in dem reinen Indizienprozess ausweichend ausgesagt. Aber dies allein bedeute nicht, dass er schuldig sei.
kle/rb (dpa, afp, rtr)