Presserat rügt Satiremagazin "Titanic"
28. September 2012"Die Darstellung von Papst Benedikt XVI. als inkontinent und mit Fäkalien beschmiert ist entwürdigend und ehrverletzend", erklärte das Selbstkontroll-Organ in Berlin. Der Presserat sah die Ziffer neun des Pressekodex verletzt. Die lautet: "Es widerspricht journalistischer Ethik, mit unangemessenen Darstellungen in Wort und Bild Menschen in ihrer Ehre zu verletzen".
Zwar habe Satire die Freiheit, Kritik an gesellschaftlichen Vorgängen mit den ihr eigenen Stilmitteln wie Übertreibung und Ironie darzustellen. Die Grenze der Meinungsfreiheit sei in diesem Fall aber überschritten. Das Gremium sah keinen Sachbezug zur Rolle des Papstes in der "Vatileaks-Affäre", hieß es weiter. Vielmehr werde durch die Darstellung die Person Josef Ratzinger der Lächerlichkeit preisgegeben.
Was darf Satire?
Das Juli-Titelbild der "Titanic" hatte den Papst mit einem großen gelben Fleck auf der Soutane gezeigt. Dazu hieß es unter Anspielung auf die Veröffentlichung von internen Dokumenten: "Halleluja im Vatikan- undichte Stelle ist gefunden". Auf der Rückseite wurde das Oberhaupt der katholischen Kirche von hinten mit einem braunen Fleck auf der Kleidung und dem Kommentar: "Noch eine undichte Stelle gefunden!" abgebildet.
Der Vatikan war gegen das Magazin zunächst juristisch vorgegangen und hatte vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung erwirkt. Dagegen hatte die Redaktion Widerspruch eingelegt. Einen Tag vor dem Gerichtstermin hatte der Vatikan seinen Antrag zurückgezogen.
"Titanic" ungerührt
Die "Titanic" zeigte sich von der Reaktion des Presserates "vollkommen überrascht". Der Rüge liege zugrunde, dass die Zeitschrift die Privatperson Josef Ratzinger beleidigt habe, sagte Chefredakteur Leo Fischer. Die Klage gegen das Magazin habe aber Benedikt XVI. in seiner Funktion als Papst erhoben. "Deswegen halten wir den Presserat für dümmer, als der Papst erlaubt."
Der "Titanic-Verlag" erkenne den Presserat nicht an. Deshalb werde man die Rüge auch nicht veröffentlichen. Nach dem Pressekodex entspricht es "fairer Berichterstattung", öffentlich ausgesprochene Rügen zu veröffentlichen. Die Rüge ist die schärfste Sanktionsmöglichkeit des Presserates.
Der Presserat ist eine gemeinsame Institution der Zeitungsverleger und der Berufsverbände der Journalisten. Eine seiner Hauptaufgaben ist es, Missstände in den Medien zu beseitigen und Grundsätze für das Verhalten von Journalisten durchzusetzen. Jeder Leser kann sich beim Presserat beschweren.
gmf/qu (afp, dapd, dpa,epd, kna)