Rückschlag für Amazon
18. September 2014Bei dem noch laufenden Rechtsstreit geht es wieder einmal um die Buchpreisbindung. Amazon hatte diese in einem Fall unterlaufen. Das war nach dem Urteil eines Oberlandesgerichts nicht zulässig. Auch wenn die Entscheidung des Gerichtes erst am 23. September zu erwarten war - Amazon verpflichtete sich schon jetzt, in ähnlich gelagerten Fällen die Buchpreisbindung zu respektieren.
In dem vorliegenden Fall hatte sich ein Kunde über ein Buch beschwert, Amazon hatte darauf einen Rabatt gewährt - und so die Preisbindung unterlaufen. Amazon sagte jetzt zu, beim Verkauf eines Buches künftig keine Nachlässe mehr unter der geltenden Buchpreisbindung zu gewähren. Dem US-Riesen droht ansonsten eine Vertragsstrafe von bis zu 250.000 Euro. "Die Buchpreisbindung gilt für alle", erklärte der Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins, Alexander Skipis, nach der Erklärung von Amazon.
Der Börsenverein hatte das Unternehmen im vorliegenden Fall zu der Unterlassungserklärung aufgefordert. Amazon steht wegen seiner Preispolitik und seiner Haltung gegenüber Schriftstellern und Verlagen schon lange in der Kritik. Unter anderem hatte sich der Verlagskonzern Hachette gegen Amazon und seine Preispolitik gestellt. Daraufhin hatte 909 Schriftsteller aus aller Welt eine Petition gegen den Onlinehändler unterzeichnet.
jk/as (dpa)