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Raubkunst in der Grauzone

Martin Koch19. November 2013

Nach dem spektakulären Kunstfund in der Wohnung des Kunsthändler-Sohns Cornelius Gurlitt rückt eine Frage immer stärker in den Vordergrund: Wem stehen die Kunstwerke zu?

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Ausschnitt: ***Nur zur redaktionellen Verwendung bei Urhebernennung und nur im Zusammenhang mit der aktuellen Berichterstattung*** epa03946384 A handout combo picture made available by the Public Prosecutor's Office Augsburg on 12 November 2013 shows Conrad Felixmueller's 'Paar in Landschaft' (lit. Couple in Landscape, 1924), one of 25 works of art which have been listed in the Lostart database since 11 November 2013. According to authorities, there are clear grounds to suspect that these works of art were confiscated by the Nazi regime. EPA/PUBLIC PROSECUTOR OFFICE'S AUGSBURG ***IN CONNECTION WITH CURRENT MEDIA COVERAGE*** HANDOUT EDITORIAL USE ONLY/NO SALES
Bild: Staatsanwaltschaft Augsburg/dpa (Ausschnitt)

"Wenn ich die Herkunft aller Stücke in unserem Museum dokumentieren sollte, hätte ich bis zu meiner Rente zu tun - und das sind noch mehr als 25 Jahre", sagt Marcus Kenzler mit einem Lachen und zeigt auf einige Exponate im Landesmuseum für Kunst und Kulturgeschichte im niedersächsischen Oldenburg. Fast 30.000 Ausstellungsstücke beherbergt das Museum insgesamt, Gemälde, Zeichnungen und Grafiken, aber auch Möbel gehören dazu.

Seit seinem Amtsamtritt vor zweieinhalb Jahren hat der Provenienzforscher vier Exponate als sogenannte Raubkunst identifiziert. So bezeichnet man Kunstwerke, die ihren ursprünglichen rechtmäßigen Eigentümern, zum Beispiel jüdischen Sammlern, von den Nazis illegal entrissen wurde.

Dr. Marcus Kenzler, Provenienzforschung / Provenance Research, Niedersächsische Landesmuseen Oldenburg Copyright: Sven Adelaide, Landesmuseum für Kunst und Kulturgeschichte Oldenburg ****Gerne sagen wir Ihnen zu, dieses Bild im Kontext des eben geführten Interviews kostenfrei verwenden zu können.***
Kenzler: "Seriöse Herkunftsforschung braucht Zeit"Bild: Sven Adelaide/Landesmuseum für Kunst und Kulturgeschichte Oldenburg

"Bei zwei Stücken laufen schon die Restitutionsverhandlungen mit den Familien der ursprünglichen Besitzer, bei zweien betreibe ich noch Ahnenforschung, um rauszufinden, ob es Nachfahren der ehemaligen Besitzer gibt", sagt Kenzler. Daran wird deutlich, dass diese Art von Herkunftsnachweis ein sehr zeitaufwendiges Verfahren ist.

Gründlichkeit vor Geschwindigkeit

Die aktuelle Debatte über die riesige Sammlung des Kunsthändlers Hildebrand Gurlitt, die in der Wohnung von dessen Sohn Cornelius in München gefunden wurde, kritisiert Marcus Kenzler als viel zu sensationslüstern. Forderungen, es müsse "jetzt mal schnell" überprüft werden, ob sich unter den mehr als 1400 Werken auch Raubkunst befinde, seien "nicht seriös", denn Forschung brauche nun mal Zeit, betont der Wissenschaftler.

Hinzu kämen die fehlenden personellen und finanziellen Möglichkeiten: Für mehr als 6300 Museen in Deutschland gebe es nur etwas mehr als 60 Provenienzforscher wie ihn, für die es eine zentrale Förderung vom Bundesbeauftragten für Kultur in Höhe von gerade mal zwei Millionen Euro pro Jahr gebe.

Der Anwalt für Kunstrecht Hannes Hartung aus München betrachtet das Thema aus der juristischen Perspektive - und auch hier ergibt sich ein Dilemma: "Wir haben eine völlig unzureichende Rechtslage, was die Raubkunst angeht." Das deutsche Recht sei ein "Schönwetter-Recht", das für den Rechts- und Wirtschaftsverkehr geschrieben worden sei, nicht aber für Ereignisse wie den Holocaust, sagt er im DW-Interview. "Man muss Verjährungsregelungen finden, die es ermöglichen, dass Raubkunst vor staatlichen Gerichten eingeklagt werden kann", lautet seine Forderung.

Raubkunst oder "entartete" Kunst

Darüber hinaus müsse sehr genau geprüft werden, ob es sich bei gefundenen Kunstwerken tatsächlich um Raubkunst handelt, so Hartung, der über dieses Thema promoviert hat: Es sei erforderlich, für jedes einzelne Bild den Nachweis zu erbringen, dass es sich um einen "verfolgungsbedingten Entzug" gehandelt hat. Das gelte auch für die mehr als 1400 Werke aus der Gurlitt-Sammlung.

Hannes Hartung, Anwalt für Kunstrecht aus München. Copyright: privat
Hartung: Es braucht transparente gesetzliche Regelungen für die Rückgabe von RaubkunstBild: privat

Handelt es sich dagegen um Kunst, die von den Nazis als "entartet" diffamiert und deshalb beschlagnahmt wurde, ist die Rechtslage eine völlig andere - auch wenn sie den betroffenen, meist jüdischen Eigentümern beziehungsweise ihren Nachkommen nicht gefällt, sagt Anwalt Hartung: "Da hat sich der NS-Staat selbst beraubt. Es wurde gesagt, das sei keine Kunst, deshalb wurde sie aus dem eigenen öffentlichen Eigentum beschlagnahmt und häufig auch verkauft oder getauscht."

Auch Marcus Kenzler vom Landesmuseum in Oldenburg empfindet die Gesetzeslage zu diesem Thema als "schwierig". Allein aus seinem Haus wurden 1937 von den Nationalsozialisten mehr als hundert Werke für "entartete Kunst" erklärt und entfernt. Dokumente belegen, dass rund ein Dutzend davon damals durch die Hände von Hildebrand Gurlitt gegangen sind. Ob sie sich in der jetzt gefundenen Sammlung befinden, sei jedoch noch nicht geklärt.

So oder so bleibt das große Problem dabei für Kenzler und seine Kollegen, dass ihnen das Gesetz keine Handhabe dagegen ermöglicht. "Diese Beschlagnahmungen erfolgten auf dem Boden des damals geltenden Rechts. Das wurde auch 1945 nicht revidiert."

Dialog statt Vorverurteilung

Es gibt einige Beispiele, bei denen sich ursprüngliche Eigentümer und Staat gütlich geeinigt haben, sagt Kunstanwalt Hartung. In der Öffentlichkeit sind jedoch vor allem die Fälle in Erinnerung, bei denen es zum Streit gekommen ist, zum Beispiel bei den Verhandlungen um das Gemälde "Berliner Straßenszene" von Ernst-Ludwig Kirchner.

Das Brücke-Museum hatte das Werk, das seit 1980 dort ausgestellt war, erst auf Drängen der Politik an die Erben des jüdischen Kunstsammlers Alfred Hess zurückgegeben. Es schloss sich ein mehrjähriges Gerichtsverfahren an. Am Ende konnte das Museum die Versteigerung des Gemäldes beim New Yorker Auktionshaus Christie's aber nicht verhindern. Es erbrachte 30 Millionen Euro .

Ausschnitt aus: ARCHIV - Das Handout-Foto des Auktionshauses Christie's zeigt das im Jahr 1913 entstandene Gemälde "Berliner Straßenszene" des Malers Ernst Ludwig Kirchner (undatiertes Archivfoto). Zwei Jahre nach der umstrittenen Rückgabe des Gemäldes gibt es Zeichen für eine vorübergehende Rückkehr des Bildes nach Berlin, sagte am Dienstag (26.08.2008) die Direktorin des Brücke-Museums in der Hauptstadt. Foto: epa (zu lbn 4286 vom 26.08.2008) +++(c) dpa - Bildfunk+++
Beim Gemälde "Berliner Straßenszene" von Ernst Ludwig Kirchner gab es keine gütliche EinigungBild: picture-alliance/dpa/Ausschnitt

Den Umgang der Medien und der Fachwelt mit dem viel kritisierten Kunsthändler-Sohn Cornelius Gurlitt bezeichnet er als unangemessen. Es sei nicht richtig, ihn als Kriminellen vorzuverurteilen, statt auf Dialog und Verständigung zu setzen. Und Gurlitt habe sich in der Vergangenheit durchaus als gesprächsbereiter Verhandlungspartner gezeigt: So habe er sich im Fall des Bildes "Der Löwenbändiger" von Max Beckmann sehr schnell mit den Erben des Kunsthändlers Alfred Flechtheim geeinigt und diese am Verkaufserlös beteiligt. Allerdings sei damals auch "adäquat" mit ihm umgegangen worden, betont Hartung.

Umso wichtiger sei es, die Lektionen aus dem aktuellen Fall zu lernen, findet der Kunst-Experte: "Dass wir gesetzliche Regelungen brauchen, die einen transparenten Rückgabeprozess ermöglichen - nicht nur mit good-will, sondern nur auf dem Boden des Rechts und der Fairness. Und wir lernen, dass man sich vor Vorverurteilungen hüten sollte."