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Politik

Rechtsschutz für afrikanische Opfer

3. November 2016

Drei afrikanische Staaten wollen sich aus dem Internationalen Strafgerichtshof zurückziehen. Südafrikas Regierung hat dazu ein entsprechendes Gesetz ins Parlament eingebracht. Aktivisten kritisieren diesen Schritt.

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Den Haag Internationaler Strafgerichtshof IStGH / ICC
Glas- und Betonwürfel in Den Haag: Heimat des Gerichtshofs seit 2015Bild: picture-alliance/dpa/M. Beekman

Vier afrikanische Kriegsverbrecher hat der Internationale Strafgerichtshof (ICC) in Den Haag bislang verurteilt. Die Verfahren, die im Moment vor dem ICC anhängig sind, drehen sich bis auf eine Ausnahme in Georgien um Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die in Afrika in diversen Konflikten begangen wurden. Einige Regierungen in Afrika glauben deshalb, dass das UN-Gericht, das von derzeit 124 Staaten getragen wird, einseitig und parteiisch gegen Afrika eingestellt ist. Der Informationsminister von Gambia, Sheriff Baba Bojang, behauptet, dass der Internationale Strafgerichtshof "ein Gericht der Weißen" sei, mit der Aufgabe "Afrikaner zu erniedrigen".

Niederlande Den Haag Internationaler Strafgerichtshof Anklage gegen Jean Pierre Bemba Kongo
Täter aus Afrika: Jean-Pierre Bemba, ehemals Vize-Präsident der Demokratischen Republik KongoBild: picture-alliance/dpa/M. Kooren

Gambia, Südafrika und Burundi haben angekündigt, den Vertrag von Rom, der 1998 den Gerichtshof begründete, zu kündigen. Der südafrikanische Justizminister brachte einen entsprechenden Gesetzentwurf im Parlament ein. Die Vorwürfe gegen den Gerichtshof sind nicht neu, sagt die südafrikanische Menschenrechtsaktivistin Angela Mudukuti relativ gelassen. "Diese Diskussionen erleben wir eigentlich immer um diese Jahreszeit. Dieses Jahr ist es anders, weil auch Südafrika seinen Rückzug angekündigt hat. Es kann sein, dass sich andere Nationen das jetzt zum Vorbild nehmen. Aber jeder Staat muss das für sich tun. Es wird keinen massenhaften Auszug geben. Jeder Staat müsste seinen internen Regeln für den Rückzug folgen", so Angela Mudukuti vom "Rechtsstreit-Zentrum für das Südliche Afrika" (Southern African Litigation Center) im Gespräch mit der Deutschen Welle.

Unterstützung aus Afrika

Der Vorwurf der Einseitigkeit sei unbegründet, glaubt die südafrikanische Juristin, denn die meisten Fälle würden von afrikanischen Staaten selbst an das Gericht herangetragen. Allerdings habe das römische Statut des Gerichts einen Konstruktionsfehler. Der Weltsicherheitsrat der Vereinten Nationen kann nämlich dem Gericht Verfahren vorschlagen. "Der Sicherheitsrat hat neun Staaten vor das Gericht gebracht, aber von den fünf Vetomächten sind drei, die USA, China und Russland, nicht einmal selbst Mitglieder des Gerichts. Trotzdem haben sie die Macht, andere Staaten verfolgen zu lassen", kritisiert Angela Mudukuti.

Niederlande Den Haag Gerichtsvollzieherin Fatou Bensouda beim Fall Jean-Pierre Bemba
Chefanklägerin Bensouda: "Wir haben Unterstützung"Bild: picture-alliance/AP Photo/J. Lampen

Die Chefanklägerin des Gerichtshofes, Fatou Bensouda, stammt selbst aus Gambia. Ihre afrikanische Herkunft beeinflusse aber nicht ihre juristische Arbeit, betont Bensouda immer wieder. Die Absicht dreier afrikanischer Regierungen, das Statut von Rom aufzukündigen sieht man in Den Haag natürlich nicht gerne. "Man kann sich nicht nur an die Kritiker halten, deren Kritik ungerechtfertigt ist und nichts mit den Fakten zu tun hat. Wir haben Unterstützung in Afrika", sagte Staatsanwältin Bensouda der Deutschen Welle in einem Gespräch bereits Anfang des Jahres.

Gerichtshof ist nicht vollkommen

Der ehemalige Generalsekretär der Vereinten Nationen, Kofi Annan, räumte ein, dass der Gerichtshof eine Reform seiner Statuten brauche. Ein Rückzug sei aber der falsche Weg. Die Staaten sollten von innen heraus als Mitglieder für Reformen streiten, fordert Annan. Diese Haltung unterstützt ein weiter afrikanischer Menschenrechts-Aktivist: Fletcher Simwaka vom "Zentrum für Menschenrechte und Wiedergutmachung in Malawi". "Afrikanische Führer sollten die Unvollkommenheit des ICC nicht ausnutzen, um sich durch die Hintertür aus dem Gericht zurück zu ziehen. Das würde das Recht der afrikanischen Bürger auf Gerechtigkeit einschränken", sagte Simwaka der DW. Den Schritt Burundis, Südafrikas und Gambias hält er für falsch. "Der angekündigte Rückzug ist ein Schlag ins Gesicht, ein Rückschlag für die Suche nach Gerechtigkeit für die Bürger." Man müsse das aus der Sicht der Opfer von Kriegsverbrechen sehen, fordert Simwaka. In vielen afrikanischen Staaten seien die Rechtssysteme eben nicht so ausgebaut, dass die Bürger dort rechtliches Gehör fänden. Für diese Fälle sei der unabhängige übernationale Gerichtshof unverzichtbar.

Filmplakat The Court Dokumentation über den Strafgerichtshof in Den Haag
Der ICC im Kino: Dokumentation von 2013

Ermittlungen außerhalb Afrikas

Wegen der anhaltenden Kritik am Gerichtshof hat Chefanklägerin Bensouda seit einiger Zeit auch Vorermittlungen in Fällen aufgenommen, die mit Afrika nichts zu tun haben: In Afghanistan, Kolumbien, Irak, den Palästinenser-Gebieten und der Ukraine. Allerdings ist das Gericht nur zuständig, wenn es sich um schwerste Verbrechen gegen die Menschlichkeit handelt, die von den lokalen Gerichten nicht behandelt werden. Vorermittlungen in Honduras, Venezuela, auf den Komoren und in Südkorea wurden wieder eingestellt. Die Frage vieler afrikanischer Kritiker, warum das Gericht sich nicht mit den offensichtlichen Kriegsverbrechen in Syrien oder anderen nahöstlichen Ländern beschäftigt, kann mit Blick auf die Landkarte beantwortet werden. Syrien, Jemen und fast alle Staaten des Nahen und Mittleren Ostens sind nicht Mitglieder des Gerichtshofes, fallen also nicht in seine Zuständigkeit. Dass der UN-Sicherheitsrat Syrien als Fall an den ICC überweist, ist eher unwahrscheinlich, weil sowohl Russland als auch die USA dies mit ihrem Veto verhindern könnten.

"Politische Spielchen?"

Die Afrikanische Union will jetzt einen eigenen Gerichtshof für Menschenrechte schaffen. Dagegen hat der ICC in Den Haag im Prinzip nichts einzuwenden. Denn alles, was Gerichte vor Ort verhandeln können, falle nicht in die Zuständigkeit des ICC. "Wir wären sehr froh, wenn nationale Gerichte ihrer Verantwortung gerecht werden und diese Verbrechen selbst verfolgen. Es gibt den ICC ja nur für den Fall, dass diese Gerichte nicht funktionieren", sagte die ICC-Staatsanwältin Bensouda der DW.

Die Menschenrechtsaktivistin Mudukuti aus Südafrika vermutet, dass die Staats- und Regierungschefs, die den ICC verlassen und untergraben wollen, vor allem aus eigenem Interesse handeln. Sie wollten sich vor möglicher Strafverfolgung in der Zukunft schützen: "Ich glaube, die Gründe für den Rückzug sind völlig ohne Substanz. Hier geht es mehr um politische Spielchen, die mit Menschenrechten und Rechtsprechung nicht viel zu tun haben."

Porträt eines Mannes mit blauem Sakko und roter Krawatte
Bernd Riegert Korrespondent in Brüssel mit Blick auf Menschen, Geschichten und Politik in der Europäischen Union