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Regierung beschließt Masern-Impfpflicht

17. Juli 2019

Masern haben sich in den vergangenen Jahren wieder stärker ausgebreitet. Die Impfquote in Deutschland ist laut Regierung noch zu niedrig, um die Krankheit zu stoppen. Deshalb kommt jetzt die gesetzliche Impfpflicht.

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Symboilbild impfen
Bild: picture-alliance/dpa/F. Gentsch

Das Bundeskabinett hat ein Gesetz für eine Impfpflicht gegen Masern auf den Weg gebracht. Ab März 2020 sollen Kindergarten-Kinder, Schüler und auch bestimmte Erwachsene nachweisen müssen, dass sie geimpft sind. Ansonsten drohen Bußgelder, und ungeimpfte Kinder dürfen in Kitas nicht mehr aufgenommen werden.

In der Begründung zum Entwurf des "Masernschutzgesetzes" von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) heißt es, in den ersten Monaten dieses Jahres seien schon mehr als 400 Masernfälle gemeldet worden. "Es liegt daher eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Gesundheit vor, der mit weiterführenden Maßnahmen begegnet werden muss."

Ausnahmen von der Regel

Das neue "Masernschutzgesetz" schreibt nun vor, dass künftig Kinder und Mitarbeiter in Kitas und Schulen, Personal in medizinischen Einrichtungen und auch Menschen und Personal in sogenannten Gemeinschaftseinrichtungen geimpft sein müssen. Darunter fallen Asylbewerberheime, Flüchtlingsunterkünfte und auch Ferienlager.

Jens Spahn (CDU) zu Organspende-Regeln
Der Vorstoß kam von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU)Bild: picture-alliance/dpa/K. Nietfeld

Nachgewiesen werden kann die Impfung beziehungsweise Immunität durch den Impfausweis oder durch ein Attest vom Arzt, dass man schon einmal Masern hatte. Ausgenommen sind Menschen, die einen ärztlichen Nachweis vorlegen können, dass bei ihnen eine Impfung aus gesundheitlichen Gründen nicht ratsam ist. Das Gesetz gilt ebenfalls nicht für Menschen, die vor 1970 geboren sind, weil sie mit hoher Wahrscheinlichkeit die Masern schon durchlitten haben.

Vorbeugung für alle

Die Spritze soll es künftig bei jedem Arzt geben - außer beim Zahnarzt. Wer gegen die Impfpflicht verstößt, dem droht ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro. Zuständig für Überwachung und Bußgelder sind die örtlichen Gesundheitsämter. Kitas, Schulen und andere Einrichtungen müssen Impfverweigerer an sie melden.

Laut Bundesgesundheitsministerium geht es bei der Impfpflicht nicht nur um den Schutz Einzelner vor Masern, sondern auch um den sogenannten Gemeinschaftsschutz - also eine Verhinderung der Weiterverbreitung der Krankheit in der Bevölkerung. Bei mindestens 95 Prozent der Bevölkerung sei dafür Immunität erforderlich. Deutschland habe das bislang nicht erreicht. Das für Infektionskrankheiten zuständige Robert Koch-Institut (RKI) weist darauf hin, dass 2017 nur rund 93 Prozent der Schulanfänger in Deutschland ausreichend gegen Masern geschützt waren - also die empfohlenen zwei Impfungen bekommen hatten.

Bräunlich-rosafarbener Ausschlag

Impflücken gibt es aber nicht nur bei Kindern. Fast die Hälfte der Erkrankten sind laut RKI junge Erwachsene. Insgesamt müssten mit dem Gesetz zur Impfpflicht schätzungweise rund 600.000 Kinder und Erwachsene in Deutschland nachträglich geimpft werden, hatte die "Bild"-Zeitung unter Berufung auf das Bundesgesundheitsministerium berichtet.

Infografik Masernfälle weltweit DE
Masern nehmen weltweit zu: Die aktuelle Situation

Masern-Viren werden über Speicheltröpfchen in der Luft übertragen. Einige Tage nach der Ansteckung breitet sich ein charakteristischer bräunlich-rosafarbener Ausschlag am Körper aus. Fieber, Kopfschmerzen, Husten, Schnupfen, Bindehautentzündung können dazukommen. Im schlimmsten Fall können die Masern auch mit schweren Komplikationen wie Mittelohr- oder Lungenentzündungen einhergehen, und selten kommt es zu Gehirnentzündungen, die tödlich enden können.

Die Impfpflicht löste zuvor heftige Diskussionen aus. Während die Bundesärztekammer und der Verband der Kinder- und Jugendärzte Spahns Vorstoß unterstützten, wandte sich der Deutsche Ethikrat einstimmig gegen eine allgemeine gesetzliche Impfpflicht bei Masern. Er warnte vor allem vor einer harten Durchsetzung. Nach den Worten seines Vorsitzenden Peter Dabrock sollte die Steigerung der Impfquote zwar "in der Sache energisch, aber behutsam in der Wahl der Verfahren geschehen". Zwangsmaßnahmen drohten die recht hohe Impfquote bei Minderjährigen eher zu gefährden. Ein allgemeiner Schulausschluss für Kinder widerspreche der Schulpflicht, und Bußgelder seien schon aus Gerechtigkeitsgründen fragwürdig, heißt es zur Begründung.

Nach dem Kabinett muss noch der Bundestag zustimmen. Im Bundesrat kann das Gesetz nicht gestoppt werden, denn in der Länderkammer ist es laut Regierung nicht zustimmungspflichtig.

pgr/pg (dpa, kna)