Kriminelle Ausländer schneller abschieben
12. Januar 2016Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) (Artikelbild links) und Justizminister Heiko Maas (SPD) stellten dazu in Berlin einen gemeinsamen Vorschlag vor. Demnach soll ein Ausländer künftig bereits dann ausgewiesen werden, wenn er wegen einer Straftat gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung, das Eigentum oder wegen Widerstands gegen Polizeibeamte zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe verurteilt worden ist. Dabei soll es keine Rolle spielen, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt ist.
Bei Personen, die in den genannten Bereichen zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden sind, soll sogar ein "besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse" vorliegen.
In der Silvesternacht waren in Hamburg und Stuttgart, vor allem aber am Kölner Hauptbahnhof hunderte Frauen umzingelt, beleidigt, sexuell angegriffen und bestohlen worden. Unter den Tatverdächtigen befinden sich zahlreiche Ausländer und Asylbewerber aus muslimischen Ländern, die sich erst kurze Zeit in Deutschland aufhalten.
"Das ist eine harte, aber richtige Antwort des Staates auf diejenigen, die glauben, obwohl sie hier Schutz suchen, Straftaten begehen zu können, ohne dass das Auswirkungen auf ihre Anwesenheit in Deutschland hat", sagte de Maizière. Der Innenminister nannte die Ereignisse der Silvesternacht in Köln als einen Grund für die Verschärfungen.
"Kriminelle müssen in Deutschland konsequent zur Rechenschaft gezogen werden", sagte Maas. "Bei kriminellen Ausländern ist die Ausweisung eine dieser Konsequenzen."
Mit dem gemeinsamen Vorschlag senke die Bundesregierung die Hürden für eine "Ausweisung von Ausländern, die sich in Deutschland strafbar gemacht haben, deutlich ab", sagte de Maizière.
uh/djo (afp,rtr)