Asyl: Aus für Regelüberprüfung im Visier
2. November 2022Im Zuge eines Gesetzes zur Beschleunigung der Asylverfahren in Deutschland will die Bundesregierung die Regelüberprüfung von Asylentscheidungen abschaffen. Zukünftig sollen Asylbescheide nur noch anlassbezogen auf Widerrufs- und Rücknahmegründe überprüft werden, teilte eine Sprecherin von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) in Berlin mit. Das Bundeskabinett verabschiedete den Entwurf in Form eine Formulierungshilfe. Das bedeutet, dass der endgültige Gesetzentwurf von den Bundestagsfraktionen ausgearbeitet werden soll.
Entlastungen für BAMF und Verwaltungsgerichte
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMG) muss derzeit alle Entscheidungen, bei denen Flüchtlingen ein Schutzstatus gegeben wurde, nach Ablauf von drei Jahren überprüfen. Dabei wird geschaut, ob die Voraussetzungen für den Status noch vorliegen - etwa mit Blick auf die Verfolgungssituation im Herkunftsland oder die Fluchtgründe. Die Asylsuchenden sind verpflichtet, aktiv an der Überprüfung mitzuwirken, etwa durch Bereitstellung von Dokumenten. Für das Bundesamt ist dies angesichts der gestiegenen Zahl von Asylentscheidungen seit Jahren eine hohe bürokratische Belastung.
Das Bundesamt soll künftig auch Videotechnik für Anhörungen bei Entscheidungen über Asylanträge nutzen können, teilte das Innenministerium weiter mit. Auf gerichtlicher Ebene will die Bundesregierung mit der geplanten Neuregelung dem Bundesverwaltungsgericht künftig ermöglichen, in Revisionsverfahren auch Grundsatzfragen per Urteil zu klären - dies soll die Rechtsprechung vereinheitlichen und Gerichte in unterer Instanz entlasten.
Ampel will "Tradition des Kirchenasyls" respektieren
Das Bundesinnenministerium teilte in diesem Zusammenhang auch mit, dass sich im laufenden Jahr in Deutschland rund 1300 Geflüchtete in Kirchenasyl begeben hätten. Auch die Ampelregierung respektiere die "Tradition des Kirchenasyls". Es handelt sich demnach aber nicht um ein "eigenes Rechtsinstitut". Wem Kirchenasyl gewährt werde, der müsse bei einer entsprechenden Behördenentscheidung trotzdem ausreisen. "Gleichwohl respektieren die Vollzugsbehörden der Länder mit Rücksicht auf die besondere Stellung der Kirchen in der Verfassungsordnung die Aufnahme in die sakralen Räume und sehen von einem Betreten zur Durchsetzung der Ausreisepflicht im Regelfall ab", hieß es aus dem Haus von Ministerin Faeser weiter.
sti/nob (afp, dpa, kna)