Kompromiss beim Familiennachzug
2. Mai 2018In den vergangenen Tagen hatten sich SPD und Union unter anderem darüber gestritten, wie die vereinbarte Zahl von 1000 Nachzügen pro Monat und insgesamt 12.000 pro Jahr zu verstehen sei. Die Regierungspartner hatten in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, dass der derzeit ausgesetzte Familiennachzug bei subsidiär Geschützten ab Anfang August wieder zugelassen wird.
5000 Angehörige in fünf Monaten
Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Eva Högl und der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius (SPD) sagten in Berlin, sie freuten sich, dass die Bundesministerien in der Ressortabstimmung eine Lösung gefunden hätten. Demnach sollen - wie im Koalitionsvertrag festgelegt - ab August wie geplant monatlich 1000 Ehepartner, minderjährige Kinder und Eltern von Minderjährigen aus humanitären Gründen zu den Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutzstatus nachziehen dürfen. Allerdings sehe ein Kompromiss vor, dass in der Anfangsphase ein nicht ausgeschöpftes Kontingent von einem Monat auf den folgenden übertragen werden könne. "Administrative Kniffe", um die Zahl der bearbeiteten Anträge künstlich niedrig zu halten, werde die SPD nicht akzeptieren, sagte Pistorius.
Regierungskreise bestätigten entsprechende Pläne zum Familiennachzug. Die Regelung gelte für die ersten fünf Monate und solle Anlaufschwierigkeiten ausbügeln.
Ein Anfang April bekanntgewordener erster Gesetzentwurf zum Familiennachzug von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte eine heftige Debatte ausgelöst. Die SPD hatte zu strenge Kriterien beklagt. Sie forderte zudem, ein nicht ausgeschöpftes Kontingent von einem Monat auf den anderen zu übertragen, was die Union zunächst strikt ablehnte. Die SPD hatte eigentlich einen generellen Nachzug erlauben wollen, die Union für subsidiär geschützte Personen überhaupt keinen.
BAMF bleibt außen vor
Streit unter den Koalitionspartnern hatte es auch darüber gegeben, welche Behörde die Auswahl treffen soll. Auch hier gibt es eine Verständigung. Demnach sollen die humanitären Gründe für die 1000 Nachzugsberechtigten von den Auslandsvertretungen und den Ausländerbehörden geprüft werden. Die Entscheidung darüber, welche Flüchtlinge zuerst ihre Angehörigen zu sich holen dürfen, soll beim Bundesverwaltungsamt liegen. Die Visa erteilt aber nach wie vor das Auswärtige Amt. Die SPD hatte ursprünglich vorgeschlagen, die Entscheidungsstelle beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) anzusiedeln. Die Union sah eher das Auswärtige Amt in der Pflicht.
"Subsidiär Schutzberechtigte" dürfen seit Frühjahr 2016 keine Familienangehörigen mehr nach Deutschland nachholen. Diese Regelung hatte die große Koalition zuletzt verlängert, allerdings nur bis Ende Juli. Union und SPD hatten vereinbart, die Zeit für eine Überarbeitung der Rechtslage zu nutzen.
qu/kle (rtr, dpa, kna)