Dschihadisten: Strafe für Reisepläne
3. Februar 2015Mit dem Gesetzentwurf, den Bundesjustizminister Heiko Maas vorgelegt hat, will die Bundesregierung die Ausreise von gewaltbereiten Islamisten in Krisengebiete wie Syrien oder den Irak eindämmen. Künftig soll belangt werden können, wer "zum Zwecke der Begehung einer schweren staatsgefährdenden Straftat" ins Ausland reist, heißt es in dem der Nachrichtenagentur AFP vorliegenden Gesetzentwurf. Auch schon der Versuch einer Ausreise mit einer terroristischen Absicht soll demnach strafbar sein. In schweren Fällen sollen Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren drohen, in "minder schweren" Fällen drei Monate bis fünf Jahre.
Bestandteil des neuen Gesetzes ist auch ein neuer Straftatbestand der Terrorismusfinanzierung. Künftig kann sich bereits strafbar machen, wer nur eine kleine Summe an eine islamistische Organisation überweist. Konkreter: Jegliche Sammlung, Entgegennahme oder Bereitstellung von Vermögenswerten, mit denen terroristische Aktivitäten finanziert werden, steht in Zukunft unter Strafe. Laut dem Gesetzentwurf soll so terroristischen Organisationen "der wirtschaftliche Nährboden für zum Teil hochgradig organisierte terroristische Aktivitäten" entzogen werden Bisher war es nur strafbar, "nicht unerhebliche Vermögenswerte" an einschlägige Organisationen zu überweisen.
Kritik an dem Gesetzentwurf
Mit dem neuen Gesetz setzt die Bundesregierung die UN-Resolution gegen "foreign fighters" aus dem September vergangenen Jahres um. Darin haben sich die Staaten verpflichtet, die Ausreise von ausländischen Kämpfern aus ihren Ländern in den Krieg zu unterbinden. In Deutschland wird dafür der erst 2009 geschaffene Strafrechtsparagraf 89a reformiert. Der Paragraf stellt bisher die Ausbildung in so genannten Terrorcamps unter Strafe, nicht aber die Reiseabsicht in solche Camps.
Kritik an der Neuregelung kommt unter anderem vom Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK). Es handele sich um "juristische Turnübungen für die Galerie", sagte der Vorsitzende des BDK im Bundeskriminalamt (BKA), Andy Neumann. Es mangele derzeit weniger an einschlägigen Regelungen zur Terrorbekämpfung als vielmehr an qualifizierten Ermittlern, materiellen Ressourcen und einem verfassungskonformen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung.
Die Opposition hat vor allem wegen der so genannten "vorgelagerten Strafbarkeit" Bedenken: Sie befürchtet, jemand könnte allein für eine Absicht bestraft werden, ohne eine Tat begangen zu haben. Kriminalisten kritisieren zudem, dass es für die Gerichte äußerst schwer werde, Tatverdächtigen eine konkrete Terror- und/oder Reiseabsicht nachzuweisen. Dennoch wird erwartet, dass das Bundeskabinett den Entwurf am Mittwoch ohne Änderungen beschließen wird.
Weitere Pläne zur Terrorismusbekämpfung
Bisher ist es schon möglich, Verdächtigen den Reisepass abzunehmen. Allerdings können Extremisten bislang aus Deutschland mit dem Personalausweis in die Türkei einreisen und von dort die Grenze nach Syrien überqueren. Daher will die Regierung, dass Behörden Terrorverdächtigen künftig auch den Personalausweis abnehmen können, um sie an der Ausreise zu hindern. Im Januar hatte das Bundeskabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Dieser steckt derzeit im parlamentarischen Verfahren. Am Dienstag scheiterte ein Islamist aus Neuss vor Gericht mit seiner Klage gegen ein solches befristetes Ausreiseverbot.
Aus Deutschland sind bereits mehr als 600 Islamisten nach Syrien und in den Irak aufgebrochen. Die Zahl geht seit langem nach oben. Viele haben sich dort der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) angeschlossen. Den Sicherheitsbehörden bereitet dies große Sorgen. Befürchtet wird, dass radikalisierte Rückkehrer in Deutschland und anderswo Anschläge begehen könnten.
nem/gmf (dpa, rtr, afp)