Ermittlungsverfahren wegen Rohingya-Vertreibung
26. Juni 2019Die Vertreibung hunderttausender Rohingya aus dem südostasiatischen Myanmar soll in einem Verfahren vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) aufgerollt werden. Der Strafgerichtshof teilte mit, Chefanklägerin Fatou Bensouda werde bei dem Gericht die Vollmacht beantragen, die gegen die muslimische Minderheit begangenen "Verbrechen" zu untersuchen. Es liege in der Kompetenz des Gerichtshofs, die Untersuchung zuzulassen. Das Gericht beauftragte drei Richter, die über einen entsprechenden Antrag der Anklage urteilen sollen. Ein Datum dafür wurde nicht mitgeteilt.
Bereits im September 2018 entschied der IStGH, dass er für den Fall zuständig ist, obwohl Myanmar die Statuten des Gerichtshofs nicht unterzeichnet hat. Die Zuständigkeit ergibt sich demnach daraus, dass Bangladesch, das Zielland der Flüchtlinge, zu den Signatarstaaten des Gerichtshofs gehört.
Die aus Ghana stammende Chefanklägerin Bensouda hatte damals Voruntersuchungen eingeleitet, um Hinweise auf eine mögliche Verletzung fundamentaler Rechte zu prüfen. Dabei geht es um Tötungen, sexuelle Gewalt, Verschleppungen, Vertreibung, Zerstörungen und Plünderungen. Die möglichen Anklagepunkte gegen Myanmar umfassen daher Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Völkermord.
Für diese Verbrechen werden die Militärs im vorwiegend buddhistischen Myanmar verantwortlich gemacht. Im August 2017 waren mehr als 740.000 Rohingya vor einer Militäroffensive in Myanmar ins benachbarte Bangladesch geflüchtet. Die meisten von ihnen leben seither in riesigen Flüchtlingslagern.
Die Armee Myanmars bestreitet jegliches Fehlverhalten. Sie begründet die Angriffe auf die Rohingya mit ihrem Kampf gegen Aufständische, die im August 2017 unter anderem Grenzposten angegriffen haben sollen. Auch die Zuständigkeit des IStGH wird von Myanmar in Frage gestellt.
stu/rb (afp, dpa)