Russland verbietet NGO aus Deutschland
14. März 2018Die Ankündigung des Justizministeriums war kurz: Aufgrund einer Entscheidung des stellvertretenden Generalstaatsanwalts der Russischen Föderation wird die "European Platform for Democratic Elections" (EPDE) in die Liste unerwünschter ausländischer Organisationen eingetragen. Die NGO hat ihren Sitz in Berlin. Neben dieser Plattform ist noch eine NGO aus Litauen betroffen.
Beide Organisationen unterstützen Wahlbeobachter bei der russichen Präsidentenwahl am kommenden Sonntag, bei der aller Voraussicht nach Wladimir Putin im Amt bestätigt werden wird. Zu den Förderern der EPDE zählen unter anderem das Auswärtige Amt, die Europäische Kommission, das Osteuropa-Zentrum (Polen) und die Open Russia Foundation.
Das EPDE-Vorstandsmitglied, Stefanie Schiffer, kritisierte den Vorgang: "Wir protestieren gegen die Listung als 'unerwünschte Organisation' und gegen die pauschale Kriminalisierung und Diskreditierung unserer Mitgliedsorganisationen, die damit bei einer weiteren Zusammenarbeit verbunden ist. Wir fordern die unverzügliche Zurücknahme dieser Maßnahme durch das russische Justizministerium." Ähnlich äußerte sie sich auf ihrer Facebook-Seite.
In einer Pressemitteilung der NGO heißt es: "Mit dem 2015 eingeführten Gesetz über 'unerwünschte Organisationen' versucht die russische Regierung, die internationale Zusammenarbeit demokratischer Bewegungen administrativ zu bekämpfen." Mitarbeitern gelisteter internationaler Organisationen und deren Partnern in der Russischen Föderation drohten bei jeglicher Form der Zusammenarbeit bis zu sechs Jahre Haft.
13 stehen auf der Liste
Die Liste der "ausländischen und internationalen Nichtregierungsorganisationen, deren Aktivitäten auf dem Territorium der Russischen Föderation unerwünscht sind" - so ihr offizieller Name - besteht seit 2015. Inzwischen sind 13 NGOs auf dieser Liste und mit der "European Platform for Democratic Elections" erstmals eine Organisation mit Sitz in Deutschland.
Doch schon 2012 verschärfte die russische Regierung ihre Politik gegen die Nichtregierungsorganisationen. Sie erließ ein Gesetz, wonach sich Nichtregierungsorganisationen, die finanzielle Hilfe aus dem Ausland erhalten und "politisch aktiv" sind, in Russland als "ausländische Agenten" registrieren lassen müssen. Auch in Schriftstücken und bei Veranstaltungen muss dieser Hinweis enthalten sein. Betroffen sind internationale Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International, aber auch deutsche Einrichtungen wie etwa die Konrad Adenauer-Stiftung.
mm/fab (DW, russisches Justizministerium)