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Verschwundene Tschetschenen

29. Mai 2008

Russische Vergehen in Tschetschenien bleiben nicht ohne Folgen: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt Moskau für das Verschwinden von zehn Tschetschenen zu 400.000 Euro Schmerzensgeld.

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte - dpa
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat seinen Sitz in StraßburgBild: picture-alliance/dpa

Moskau sei für den "wahrscheinlichen Tod" von zehn jungen Tschetschenen verantwortlich, urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg am Donnerstag (29.5.2008). Russland habe das Recht auf Leben verletzt und den Angehörigen dadurch eine unmenschliche Behandlung beigefügt, hieß es. Die Regierung habe zudem gegen ihre Pflicht verstoßen, das Leben von Staatsangehörigen zu schützen.

Geklagt hatten die Angehörigen von acht jungen Männern und zwei Frauen, die zwischen Juni 2002 und Juni 2003 von russischen Soldaten bei "Säuberungsaktionen" festgenommen und verschleppt worden waren. Seither fehlt von ihnen jede Spur. Der Gerichtshof wies Moskau zugleich an, den Angehörigen insgesamt 406.000 Euro an Schmerzensgeld zu zahlen.

Im Morgengrauen verschleppt

Panzer - ap
Gefürchtet: Das russische Militär nahm in Dörfern "Säuberungen" vor (Archivfoto)Bild: AP

Moskau bestreitet, dass seine Streitkräfte in Tschetschenien Gräueltaten begangen haben. Das Szenario war den Urteilen zufolge immer das gleiche: Kommandos von meist mehr als 20 schwer bewaffneten und teilweise vermummten Soldaten drangen im Morgengrauen in die Häuser der Tschetschenen ein. Sie befahlen den Anwesenden, sich auf den Boden zu legen oder mit dem Gesicht an die Wand zu stellen. Die Mutter einer 15-Jährigen fesselten sie und verklebten ihr das Gesicht mit Klebeband, so dass sie kaum atmen konnte. Als die Frau von ihren Fesseln befreit wurde, waren ihre Tochter und ihre 35-jährige Schwester verschwunden.

Bei einer "Säuberungsaktion" in der Ortschaft Nowje Atagi nahmen die Kommandos drei Männer zwischen 22 und 28 Jahren und einen 18-jährigen Jugendlichen fest. Sie wurden aus dem Betten gezerrt und in gepanzerte Militärfahrzeuge getrieben. Als eine Mutter mit ins Fahrzeug klettern wollte, wurde sie von den Soldaten weggeprügelt. Einen Vater, der seinem Sohn nacheilen wollte, vertrieben die Soldaten mit Warnschüssen. Unter ähnlichen Umständen wurden vier andere jungen Männer aus ihren Häusern geholt und mit Militärfahrzeugen abtransportiert, darunter zwei 20 und 22 Jahre alte Brüder.

Kritik an der russischen Justiz

Frau und Kinder
Spuren des Kriegs: In Tschetschenien leben weite Teile der Bevölkerung in Armut (Archivfoto)Bild: AP

Die Eltern und andere Verwandte unternahmen zahlreiche Versuche, um die Verschollenen wiederzufinden. Sie erstatten Vermisstenanzeigen und durchsuchten die Register von Gefangenenlagern - vergebens. Nach Überzeugung der Straßburger Richter muss im "Kontext des Tschetschenien-Konflikts" angenommen werden, dass die Verschwundenen getötet wurden.

Als erschwerend wertete das Gericht, dass die russischen Behörden keine wirksamen Untersuchungen über das Schicksal der Festgenommenen anordneten. Die Ermittlungen seien immer wieder verschoben und schließlich eingestellt worden. Wie bereits in früheren Fällen habe Russland dem Gerichtshof zudem entgegen den Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention nur einen kleinen Teil der Akten übermittelt. (tos)