Sami A. vorläufig wieder auf freiem Fuß
27. Juli 2018Wie die tunesische Anti-Terror-Behörde mitteilte, entschied ein Untersuchungsrichter die vorläufige Freilassung von Sami A., da zur Zeit keine Anschuldigungen gegen den Mann erhoben werden könnten. Die Ermittlungen gegen ihn dauerten jedoch weiter an. Es gibt widersprüchliche Angaben dazu, ob Sami A. Tunesien verlassen darf.
Der zuletzt in Bochum lebende A., ein mutmaßlicher Ex-Leibwächter des langjährigen Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden, war am 13. Juli unter umstrittenen Umständen aus Deutschland abgeschoben worden. Seitdem war er in Tunesien in Gewahrsam. Die tunesischen Behörden ermitteln gegen ihn wegen Terrorverdachts. Nach dem Recht des Landes durfte er maximal bis zu 15 Tage ohne Beschluss in Haft sitzen.
Juristisch fragwürdig
A. wurde aus Deutschland abgeschoben, obwohl das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Vorabend ein Abschiebeverbot wegen Foltergefahr bestätigt hatte. Jedoch wurde die Abschiebung nicht verhindert. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschied daraufhin, dass Sami A. nach Deutschland zurückgeholt werden müsse. Am Mittwoch hatte das Verwaltungsgericht der Ausländerbehörde der Stadt Bochum ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro angedroht, wenn sie den Tunesier nicht bis nächsten Dienstag zurückholt.
Nach Angaben der tunesischen Anti-Terror-Behörde gab es bislang kein Gesuch aus Deutschland, Sami A. zurückzuschicken. Nach tunesischem Recht ist eine Auslieferung von Staatsbürgern im Fall von Terrorvorwürfen in einem anderen Land grundsätzlich möglich.
In Deutschland gilt der Mann als Gefährder, die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung konnte ihm aber nicht nachgewiesen werden. Entsprechende Ermittlungen wurden eingestellt.
Seda Basay-Yildiz, die Anwältin des Tunesiers, hatte vor zwei Wochen keine Gründe gesehen, die gegen eine Rückkehr nach Deutschland sprechen. Sobald Sami A. in Tunesien freigelassen werde, müsse die deutsche Botschaft ihm ein Visum ausstellen, erklärte Basay-Yildiz.
NRW hält Abschiebung für rechtmäßig
Wegen der juristisch umstrittenen Abschiebung des Islamisten wurde auch Kritik an Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) laut. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Armin Schuster sieht durch die Freilassung die Rechtmäßigkeit der Abschiebung aus Deutschland bestätigt. "Wenn die tunesischen Behörden ihn freilassen, dann bricht die Vermutung, dass ihm dort Folter drohe, wie zu erwarten war, zusammen", sagte Schuster der "Berliner Zeitung". Deswegen sollte Sami A. an der Grenze zurückgewiesen werden, wenn er versuchen sollte, wieder nach Deutschland zu kommen.
uh/ust (dpa, afp,epd)