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Scharping will sich nicht "Graf Pilati" nennen

18. Februar 2004
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Auch nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Ehenamensrecht wird sich Rudolf Scharping nicht Graf Pilati nennen. Scharpings Frau Kristina Gräfin Pilati sagte am Mittwoch (18.2.2004), ein Namenswechsel habe nie zur Diskussion gestanden. "Unsere Namen sind doch Markenzeichen" sagte sie zur Begründung und sprach von einer "absurden Vorstellung". Der frühere Verteidigungsminister und die Frankfurter Rechtsanwältin hatten im April 2003 geheiratet und dabei entschieden, ihre Namen zu behalten.

Nach bisherigem Recht konnten für die Wahl des gemeinsamen Familiennamens nur die Geburtsnamen der Ehepartner gewählt werden. Da Scharpings Frau ihren Namen Gräfin Pilati von Thassul zu Daxberg aus einer Vorehe hat, hätten sich die beiden nur auf ihren

Geburtsnamen Paul oder auf Scharping als Familiennamen einigen können. Mit der Heirat hatte Gräfin Pilati lediglich das Bindestrichnamenselement -Borggreve aus ihrer letzten Ehe mit dem Banker Hendrik Borggreve gestrichen.

Die Karlsruher Richter hatten die bisherige Regelung unter anderem mit Hinweis auf das Persönlichkeitsrecht für verfassungswidrig erklärt und gefordert, dass der Gesetzgeber die Rechtslage ändert. Auch für zurückliegende Fälle muss demnach eine ändernde Regelung möglich sein.