Schlanker Datenschutz in der EU
13. März 2015In der Europäischen Union sollen sich Unternehmen und Bürger beim Datenschutz künftig nur noch an eine einzige Behörde wenden müssen. Im Ringen um eine neue Datenschutzverordnung einigten sich die EU-Justiz- und Innenminister in Brüssel auf diesen Grundsatz.
"Das Leben der Unternehmen wird dadurch einfacher, denn sie müssen nur noch mit einer Aufsichtsbehörde arbeiten", sagte EU-Justizkommissarin Vera Jourova. Die Tschechin zeigte sich optimistisch, dass beim nächsten Ministerrat im Juni eine grundsätzliche Einigung erreicht und die Verordnung dann bis Jahresende auf den Weg gebracht werden könne.
Irland schützt Apple und Co.
Beim Prinzip der einheitlichen Anlaufstellen setzten einige EU-Staaten jedoch eine Sonderregelung durch, wonach die Behörden in ihrem Land Einspruch gegen externe Entscheidungen erheben können. Gegen zu starke Kompetenzen von Institutionen anderer EU-Staaten hatte sich unter anderem Irland gewehrt, wo große US-Konzerne wie Apple oder Google ihre Europa-Zentralen haben.
Den deutschen Standards zur Datenverwendung droht nach den Worten von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) keine Gefahr. "Wir werden dieses Niveau sicher halten", sagte de Maizière in Brüssel. Umstritten ist, in welchem Umfang Daten auch zu Zwecken verwendet werden dürfen, für die Verbraucher keine Zustimmung erteilt haben.
Nacktscanner an Werkstoren
Auch Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sieht in der geplanten Verordnung nur Vorteile für den deutschen Verbraucher. Internetkonzerne wie Facebook müssten sich künftig an strengere Datenschutzregeln halten, sagte Maas im Südwestrundfunk.
Befürchtungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), wonach in Zukunft Nacktscanner an Werkstoren oder heimliche Durchsuchungen an Arbeitscomputern möglich werden, nannte Maas "übertrieben". Beim Beschäftigten-Datenschutz sei eine entsprechende Klausel vereinbart.
Der DGB befürchtet eine großflächige Überwachung in Betrieben und warnt, nach Inkrafttreten der geplanten Verordnung könnten Datenschutzvorschriften nicht mehr durch das Bundesverfassungsgericht überprüft werden.
Zwei Jahrzehnte hinterher
An der Datenschutznovelle feilen die 28 EU-Länder seit Jahren. Die bisherigen Regeln stammen aus dem Jahr 1995 - sie sind völlig veraltet. Der spätere Gründer des sozialen Netzwerks Facebook zum Beispiel war damals zarte elf Jahre alt. Und auch das groß angelegte Sammeln von Verbraucherdaten durch global agierende Internetkonzerne wie Google steckte noch in den Kinderschuhen.
jj/qu (dpa, afp, rtr)